SAARBRÜCKEN. Anlässlich der Justizministerkonferenz am 7. November in Leipzig setzt sich das Saarland für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Medienschaffenden ein – wie ihn auch der Deutsche Journalisten-Verband fordere. «Zwar erfassen bestehende Straftatbestände wie etwa Beleidigung, Bedrohung oder Körperverletzung typische Angriffsformen, sie berücksichtigen jedoch bislang nicht ausreichend die besondere Verantwortung für unsere Demokratie, die Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs tragen».
Dies sagte Justiz-Staatssekretär Jens Diener der Deutschen Presse-Agentur. Ohne freie Medien gebe es «keine Kontrolle staatlichen Handelns und keine offene Meinungsbildung». Daher solle geprüft werden, ob Journalisten bei Beleidigungsdelikten in den Schutzbereich des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches («Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung») eingebunden werden können. In Erwägung gezogen werden solle zudem, ob Strafverschärfungen für körperliche Übergriffe auf Medienschaffende möglich sind.
Bereits vor vier Jahren hätten die Justizminister auf Vorschlag Hessens und Nordrhein-Westfalens die Bundesjustizministerin gebeten, Vorschläge zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Medienschaffenden vor tätlichen Angriffen und rechtswidrigen Behinderungen vorzulegen. Seitdem sei auch im Saarland die Zahl von Übergriffen auf Journalisten gewachsen – angefangen von verbalen Aggressionen und Bedrohungen bis hin zu tätlichen Angriffen.
«Dieser Entwicklung müssen wir entgegentreten», sagte Diener, der den Antrag in Vertretung der saarländischen Justizministerin Petra Berg (SPD) einbringen werde. «Wir müssen unsere Demokratie sturmfest machen. Jeder Angriff auf Journalistinnen und Journalisten ist ein Angriff auf unseren Rechtsstaat. Pressefreiheit ist keine Option, sie ist unser Auftrag.» (Quelle: dpa)
















