Landau/Klingenmünster. Nach einem brutalen Angriff in der forensischen Abteilung des Pfalzklinikums Klingenmünster hat die Staatsanwaltschaft Landau Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Angeklagt ist ein somalischer Staatsangehöriger, der bereits zuvor wegen eines Tötungsdelikts verurteilt und in der geschlossenen Einrichtung untergebracht war.
Angriff mit Buttermesser auf schlafenden Zimmergenossen
Laut Anklageschrift soll der Mann am 4. Februar 2025 gegen 6:50 Uhr seinen Zimmernachbarn im Schlaf attackiert haben. Der Tatverdächtige habe dem zu diesem Zeitpunkt schlafenden Opfer mit einem zum Frühstück ausgereichten Buttermesser mehrere Stiche und Hiebe in den Halsbereich versetzt – offenbar in Tötungsabsicht.
Dem Opfer gelang es, aus dem Zimmer zu fliehen und das Stationszimmer des Pflegepersonals zu erreichen, wo es vor weiteren Angriffen sicher war. Der Mann wurde dort medizinisch erstversorgt und erlitt Schnittverletzungen im Halsbereich.
Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmal der Heimtücke
Da der Geschädigte im Schlaf überrascht und somit wehrlos gewesen sei, wertet die Staatsanwaltschaft den Angriff als heimtückisch – ein zentrales Mordmerkmal nach dem Strafgesetzbuch. „Der Täter nutzte gezielt die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers aus“, heißt es aus Ermittlerkreisen.
Der Angeschuldigte hat sich bisher nicht zur Tat geäußert und von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Frage der Schuldfähigkeit noch offen
Zur Klärung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten wurde ein psychiatrisches Gutachten beauftragt. Da der Angeklagte jedoch nicht an der Begutachtung mitwirkte, konnte der Sachverständige nur auf Aktenlage bewerten.
Nach bisherigem Stand komme der Gutachter zu der vorläufigen Einschätzung, dass der Beschuldigte bei der Tat schuldfähig gewesen sei. Eine abschließende Beurteilung wird jedoch erst im Rahmen der Hauptverhandlung erwartet. Mehr Justiz-News
Landgericht entscheidet über Hauptverfahren
Die Anklage wurde inzwischen beim Landgericht Landau eingereicht. Dieses muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Der Fall hatte bereits Anfang Februar bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem die Behörden zunächst über einen „tätlichen Angriff“ im Pfalzklinikum berichtet hatten.













