TRIER. Am 27. September ist in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Es wird neue Formen der Bestattung ermöglichen, die Pflicht zur Beisetzung auf einem Friedhof entfällt. Wie die Pfarrei Liebfrauen Trier in einer Mitteilung schreibt, sei zu erwarten, dass sich damit der Trend zur Privatisierung und Anonymisierung von Trauer fortsetzen und sogar beschleunigen wird.
Als Christen sei man von der Einmaligkeit jedes Menschen als Ebenbild Gottes überzeugt, dem daher auch ein ehrendes Gedenken über den Tod hinaus gebühre. In besonderer Weise stehe hierfür das Grab mit der Nennung des Namens. Diese Tradition teile das Christentum wir mit den anderen abrahamitischen Religionen (Juden, Muslimen). Das Fehlen eines aufsuchbaren Grabes als Ort der Trauer und des Erinnerns sei schmerzhaft vermisst worden, wie die Geschichte der Gefallenen der großen Kriege beleg und das Bemühen ihrer Hinterbliebenen, alternative Orte des Gedenkens in Form von Denkmälern und Gedenktafeln zu schaffen, so die Pfarrei.
Die Pfarrei wolle daher mit Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes ein ergänzendes Angebot machen. Um Angehörigen und Freunden von anonym bestatteten Menschen einen öffentlich zugänglichen Ort für ihre Trauer zu geben, hat die Pfarrei nach Beratung in den Gremien beschlossen, im Kirchhof St. Gangolf einen neuen Gedenkort zu schaffen. An dem Ort, an dem über viele Jahrhundert die Toten der Pfarrei St. Gangolf begraben wurden, soll künftig einmal pro Jahr eine Gedenktafel aufgestellt werden, auf der die Namen und Lebensdaten von Verstorbenen vermerkt sind, die der Pfarrei hierzu gemeldet wurden.
Das Angebot stehe Angehörigen und Freunden von anonym bestatteten Menschen offen, welche vor ihrem Tod oder über einen längeren Zeitraum Bürgerinnen oder Bürger der Stadt Trier waren, unabhängig von ihrer Konfession. Die genauen Modalitäten des Verfahrens seien noch in der Klärung, interessierte Angehörige und Freunde können aber bereits über dieses Formular eine unverbindliche Voranfrage stellen. Ein namentliches Gedenken gegen den ausdrücklichen Willen des Verstorbenen ist ausgeschlossen.
Die neuen Bestattungsformen forderten auch neue Antworten bei der Gestaltung von kirchlichen Trauer- und Begräbnisfeiern und bei der seelsorglichen Begleitung von Angehörigen. Es sei das Bemühen der Pfarreei, trauernden Menschen möglichst gut zur Seite zu stehen, ohne dabei die christlichen Überzeugungen zu verleugnen. Hierzu habe das Bistum Trier eine vorläufige Handreichung veröffentlicht. Mit den Bestattungsinstituten der Stadt werde das Gespräch gesucht. (Quelle: Pfarrei Liebfrauen Trier)