TRIER. Am 9. Oktober 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Unterschlagung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 24-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im Oktober 2023 einen ein Kilogramm schweren Goldbarren im Wert von gut 69.000 Euro unterschlagen zu haben, den er als Mitarbeiter eines Werttransportunternehmens befördern sollte. Dabei soll er bei der Abholung den zum Transport verwendeten Safebag nicht ordnungsgemäß mit dem Sicherheitsstreifen verklebt haben, sodass er ihn später unbeschädigt wieder habe öffnen können.
Hierbei habe er die Schwierigkeiten des Versenders mit der Handhabung des Safebags ausgenutzt. In der Folge habe der Angeklagte dem Safebag den Goldbarren entnommen, den Safebag nun ordnungsgemäß verschlossen und den leeren Safebag bei seiner Firma abgegeben, die ihn an die Empfängerin ausgeliefert haben soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)