Wahlpanne in Trier: Falsche Wahlzettel in Wahllokal – Stimmen wohl ungültig

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Die Briefwahl-Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl sind kurz. Foto: Julian Stratenschulte / dpa / Symbolbild

TRIER. Bei der Bundestagswahl in Trier-Süd kam es zu einer pikanten Wahlpanne: In einem Wahllokal wurden falsche Stimmzettel ausgegeben. Betroffen war nach aktuellem Stand nur ein Wahllokal, bei dem offenbar Wahlzettel aus einem anderen Bundesland versehentlich zur Nutzung kamen, wie die Stadt Trier auf Lokalo.de-Nachfrage bestätigte.

Unklarheit über Zahl der betroffenen Wählerinnen und Wähler

Wie viele Wahlberechtigte genau betroffen sind, ist derzeit nicht feststellbar. Da die ausgefüllten Stimmzettel in der Urne gelandet sind und diese erst nach Wahlschluss um 18 Uhr geöffnet wird, können bislang keine belastbaren Zahlen genannt werden.

Fehler wohl auf Druckereiebene entstanden

Nach ersten Erkenntnissen wurden die falschen Wahlzettel von einer Druckerei geliefert, die für mehrere Bundesländer die Stimmzettel druckt. Wie es zu dieser Panne bei der Bundestagswahl kommen konnte, ist noch Gegenstand weiterer Untersuchungen, erklärt Pressesprecher Michael Schmitz gegenüber lokalo.de.

Reaktion und Maßnahmen der Wahlleitung

Der Fehler wurde erstmals um 11 Uhr bemerkt. Nach dieser Entdeckung wurden die ausgegebenen Stimmzettel streng kontrolliert, um sicherzustellen, dass keine weiteren falschen Wahlzettel ausgegeben wurden. Die Stadtverwaltung hat umgehend den Landeswahlleiter informiert, der entschied, dass die fehlerhaft ausgefüllten Wahlzettel als ungültig gewertet werden müssen.

Kein Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme möglich

Eine separate Wertung der Zweitstimmen sei nicht möglich, da sowohl die Kandidaten für die Erststimme als auch die Landeslisten für die Zweitstimme nicht mit dem Wahlkreis Trier übereinstimmen. Somit werden alle abgegebenen Stimmen auf diesen fehlerhaften Wahlzetteln für ungültig erklärt.

Wird es eine Wahlwiederholung geben?

Eine Wiederholung der Wahl in dem betroffenen Wahllokal ist derzeit nicht vorgesehen. Die Wahlleitung geht davon aus, dass viele Wählerinnen und Wähler den Fehler bereits bemerkt haben, als sie die falschen Namen auf den Stimmzetteln sahen, sodass die tatsächliche Anzahl der ungültigen Stimmen begrenzt sein dürfte.

 

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