MAINZ. Nach der Klage der rheinland-pfälzischen CDU-Fraktion gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hat die Landesregierung die zur Diskussion stehenden Veröffentlichungen aus dem Netz genommen.
Das teilte die Staatskanzlei mit. Bei der Klage geht es um das Neutralitätsgebot.
Die Landesregierung wolle «Klarheit in einem umfassenden Hauptsachverfahren und keine kursorische Prüfung in einem Eilverfahren». Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs teilte mit, dass die Staatskanzlei die Frist für eine Stellungnahme bis 14 Uhr eingehalten habe. Nun habe wiederum die CDU-Fraktion Zeit für eine Stellungnahme. Anschließend könnte eine Entscheidung in dem Eilverfahren fallen.
Es geht um Äußerungen in der Migrationsdebatte
Die CDU-Fraktion hatte wegen Verstößen gegen das Neutralitätsgebot Klage gegen Schweitzer eingereicht. Schweitzer habe sich rund um die Migrationsdebatte im Bundestag über den Newsletter-Verteiler der Landesregierung, die Homepage der Landesregierung sowie in Social-Media-Veröffentlichungen der Landesregierung in seiner amtlichen Funktion als Ministerpräsident an der Diskussion parteiisch eingemischt, hieß es von der Oppositionsfraktion.
Die Landesregierung kritisierte, dass die CDU-Fraktion vor der Klage nicht zunächst den unmittelbaren Kontakt gesucht habe. «Es ist die Verpflichtung eines Ministerpräsidenten, sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen und für sie einzustehen», schrieb sie. «Darum geht es bei der öffentlich erbittert geführten Diskussion über den Umgang mit Rechtsextremismus und Rechtspopulismus.»
Schnieder: «Erstes Ziel erreicht»
Mit dem Eilverfahren wollte die CDU-Fraktion die Löschung der Veröffentlichungen erreichen. Nachdem die Landesregierung dem auch ohne Entscheidung im Eilverfahren nachgekommen ist, teilte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder mit: «Damit haben wir unser erstes Ziel erreicht. Das Eilverfahren hat mit der Löschung seine Erledigung gefunden.» Die Klage in der Hauptsache laufe hingegen weiter, sagte er. «Diese war und ist richtig.» Über einen möglichen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot wird dann in einem Hauptverfahren entschieden.