In der Verbandsgemeinde Baumholder bleibt das Gebot aufgrund von Grenzüberschreitungen in 12 von 14 Gemeinden weiterhin bestehen, wie es vom Landkreis heißt. Davon betroffen sind Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg. Weiterhin ausgenommen sind Reichenbach und Frauenberg, die nach Angaben des Landkreises anderweitig versorgt werden.
Die Ursache für die Verunreinigung war zunächst unklar.