Es ist das Worst-Case-Szenario eines jeden Arbeitnehmers! Beim Blick auf die Uhr stellen Sie fest, dass Ihre Bahn erst in 35 Minuten abfährt. Sie möchten die Zeit nutzen, um gemütlich eine Tasse Kaffee zu schlürfen. Angekommen, bestellen Sie einen Latte Macchiato mit Hafermilch. In all dem Trubel sind sie glücklich darüber, dass hinten rechts gerade ein Platz für Sie frei geworden ist. Sie legen die Taschen mit Ihrem Notebook auf den Stuhl vor Ihnen, setzen sich hin und trinken Ihren Latte Macchiato.
Kurze Zeit werden Sie von jemandem in ein Gespräch verwickelt. Nachdem die besagte Person Sie nun endlich Ihr Heißgetränk trinken lässt, stellen Sie fest, dass Ihr Arbeitsgerät geklaut wurde. Was jetzt? In diesem Artikel erklären wir, welche Schritte Sie als Nächstes einleiten müssen und wer in einem solchen Fall für den Verlust haftet
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Arbeitgeber informieren und den Diebstahl der Polizei melden
Im ersten Schritt sollten Sie umgehend Ihren Arbeitgeber über den Diebstahl informieren. Warten Sie nicht, bis Sie im Unternehmen angekommen sind, sondern rufen Sie direkt an. Ihr Arbeitgeber kann direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Schaden einzugrenzen und vielleicht sogar das Gerät wieder aufzufinden.
Unternehmen setzen beispielsweise gerne bei ihren externen Arbeitsgeräten auf die Integration einer Mobile Device Management (MDM) Software. Mit dieser können sie Gerätedaten überwachen, Probleme beheben und bei Diebstahl Daten löschen! Einige haben auch die Funktion, aus der Ferne Geräte zu sperren und sogar zu orten. Dies ist nicht mit einer Remote Monitoring Management Software zu verwechseln. Diese wird ausschließlich zur Fernwartung und Reparatur verwendet. Es gibt also einen Unterschied zwischen MDM und RMM!
Nachdem Sie den Diebstahl Ihrem Arbeitgeber gemeldet haben, müssen Sie sich unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Geben Sie hier den Tatvorgang so genau wie möglich an: Ist Ihnen beispielsweise eine Person besonders aufgefallen? Wer war die Person, die Sie in ein Gespräch verwickelt hat? Des Weiteren müssen Sie der Polizei die Seriennummer, Modellnummer und andere Merkmale des gestohlenen Gerätes mitteilen. Lassen Sie sich zur Vorlage bei Ihrer Versicherung und für Ihren Arbeitgeber eine polizeiliche Diebstahlsanzeige aushändigen.
Jegliche Zugangsdaten und Passwörter sofort ändern
Sie selbst können auch einige Schritte einleiten! Ändern Sie über ein anderes Gerät sofort alle Zugangsdaten und Passwörter, die auf dem gestohlenen Gerät gespeichert sind. Selbst wenn der Dieb Zugang zum System erhält, hat er keinen Zugriff mehr auf sensible Unternehmensdaten oder private Informationen.
Falls noch nicht geschehen, sollten Sie für die Zukunft auch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einrichten. Es bietet neben dem klassischen Passwort eine zweite Sicherheitsebene, indem Sie beispielsweise neben den Zugangsdaten auch noch einen SMS-Code eingeben müssen. Auch eine Authentifizierungs-App wie der Google Authenticator ist eine gute Wahl.
Wer haftet für den Diebstahl?
Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten! Der Diebstahl selbst ist erst einmal mit einem Schaden am Gerät gleichzusetzen. Unter Umständen kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unternehmens den Schaden trägt, sofern dieser nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Versicherungen unterscheiden sich nach den folgenden Kriterien:
Je nach Grade der festgestellten Fahrlässigkeit haften Sie entweder gar nicht, teilweise oder vollständig. Unter Umständen sind Sie gegenüber dem Unternehmen auch schadensersatzpflichtig. Klären Sie dies im Vorfeld mit dem Unternehmen und Ihrer Versicherung (evtl. Hausratversicherung). Die persönliche Haftpflichtversicherung kommt hingegen für Diebstähle nicht auf.