LUXEMBURG. In der vergangenen Nacht führte die Police Grand-Ducale zwischen 21.00 und 1.30 Uhr eine großangelegte Tuningkontrolle in Luxemburg-Stadt durch.
Schwerpunktmäßig wurde überprüft, ob die an den Fahrzeugen vorgenommenen Änderungen den gesetzlichen Vorschriften entsprachen und wie vorgeschrieben in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung eingetragen worden waren. Der Fokus lag dabei auf technischen Modifizierungen, Änderungen bei der Federung oder am Auspuff sowie Änderungen in Bezug auf Lärmbelästigung und Abgasemissionen. Natürlich wurden bei der Kontrolle auch die Fahrzeugpapiere überprüft.
An der Kontrolle nahmen etwa ein Dutzend Polizeibeamte, allesamt auf den Bereich Tuning spezialisiert, verschiedener Einheiten teil. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Kontrolle 23 Fahrzeuge, davon drei Motorräder, auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg kontrolliert. Ergab sich vor Ort der Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Änderungen am Fahrzeug, so wurden diese zwecks genauerer Überprüfung zum technischen Atelier der Polizei nach Hamm geleitet. Hier standen sowohl Mechatroniker der Polizei als auch Experten des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten sowie Mitarbeiter des Dienstleistungsbetrieb KÜS Technik GmbH, ein in Luxemburg zertifiziertes Unternehmen für das Ausstellen von Zertifikationen der SNCA (Société nationale de circulation automobile), bereit, um die Änderungen an den Fahrzeugen genauestens zu überprüfen.
Dabei wurden insgesamt folgende Unregelmäßigkeiten festgestellt:
• Bei fünf Fahrzeugen wurden nicht regelkonforme Auspuffanlagen vorgefunden: entweder war die Anlage nicht für das Fahrzeug zugelassen oder aber ein Teil der Anlage wurde kurzgeschlossen beziehungsweise fehlte komplett.
• Zwei Fahrzeuge lagen zu tief; das Fahrwerk entsprach also nicht den Vorschriften.
• Ein Fahrzeug wies falsche Bereifung bzw. eine falsche Reifen-Felgenkombination auf.
• Zwei Mal wurden spitze bzw. schneidende Teile an der Karosserie des Fahrzeugs vorgefunden.
• Bei sechs Fahrzeugen wurde eine fehlerhafte Beleuchtung festgestellt, da die Gläser schwarz lackiert waren oder aber die Beleuchtung nicht in Europa zugelassen ist.
• Bei sieben Fahrzeugen wurden eine oder gleich mehrere allgemeine technische Unzulässigkeiten bezüglich der Zulassung festgestellt.
• Zwei Mal war die Kontrollbescheinigung abgelaufen.
• Bei einem Fahrzeug war das vordere Nummernschild nicht ordnungsgemäß befestigt.
• Ein Motorradfahrer trug einen nicht zulässigen Helm.
• Ein Fahrzeug wies eine nicht ordnungsgemäße Windschutzscheibe auf.
Insgesamt wurde ein Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt und drei Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Zehn Fahrzeuge müssen der Polizei demnächst zwecks Überprüfung der anstehenden Reparaturen beziehungsweise Rückbauten vorgeführt werden.
Des Weiteren wurde ein Fahrer beim unerlaubten Gebrauchs des Mobiltelefons am Steuer erwischt. Eine gebührenpflichtige Verwarnung wurde wegen Nicht-Beachtens des Verkehrsschildes „Accès interdit“ ausgestellt. Und schließlich musste der Fahrer eines im Ausland angemeldeten Fahrzeugs 98 Euro Parkgebühren nachzahlen. (Quelle: Police Grand-Ducale)