TRIER. Der Einsatz eines Berufsfeuerwehrmanns während der Amokfahrt in Trier im Dezember 2020 wird nicht als Dienstunfall anerkannt.
Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage des Feuerwehrmanns ab, der aufgrund schwerer psychischer Beeinträchtigungen, die er nach dem Einsatz erlitt, auf eine entsprechende Anerkennung geklagt hatte. Das berichtet das Magazin „Stern“ am Donnerstagnachmittag.
Bei der Amokfahrt raste ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone, tötete fünf Menschen und verletzte zahlreiche weitere.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Feuerwehrmann bereits vor dem Einsatz psychische Vorbelastungen aufgrund früherer Erlebnisse und Traumata während Einsätzen hatte.
Diese hätten ebenfalls zu den aktuellen psychischen Beeinträchtigungen führen können. Der Einsatz während der Amokfahrt sei laut Gericht möglicherweise nur „der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat“ (Aktenzeichen 7 K 185/24.TR).
Nach Angaben des Trierer Gerichts war der Feuerwehrmann nach der Amokfahrt in der Trierr Innenstadt unterwegs, um mit einem Kollegen angrenzende Geschäfte zu überprüfen und mögliche Schockopfer zu finden und psychosoziale Hilfe und Nachsorge zu leisten. Da sie keine behandlungsbedürftigen Personen fanden, beendeten die Feuerwehrmänner ihren Einsatz.