Kreativer Flächentausch an der Mosel rettet Weinlage „Piesporter Goldtröpfchen“

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Foto: Roger Wollstadt (Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0)

PIESPORT – Eine weitreichende Änderung im europäischen Weinbezeichnungsrecht hat die Gemeinden Piesport und Neumagen-Dhron zu einer ungewöhnlichen Maßnahme gebracht.

Ab dem Jahrgang 2026 schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass Weine zwingend den Namen der exakten geografischen Gemarkung tragen müssen. Da historische Spitzenlagen wie das „Piesporter Goldtröpfchen“ flächenmäßig zum Teil auf dem Gemarkungsgebiet der Nachbargemeinde Neumagen-Dhron liegen, drohte den Winzerbetrieben ein massiver wirtschaftlicher Schaden durch erzwungene Umbenennungen. Ein Teil des Weines hätte also dann z.B. in Zukunft „Drohner Goldtröpfchen“ heißen müssen.

Komplexer Verhandlungsprozess um forstwirtschaftliche Ausgleichsflächen

Um die traditionsreichen Markennamen zu schützen, entwickelten die beiden Ortsbürgermeister in letzter Sekunde einen pragmatischen Lösungsansatz. Die betroffenen Weinberge wurden durch eine Anpassung der Gemeindegrenzen an Piesport übertragen. Im Gegenzug erhielt Neumagen-Dhron einen flächenmäßigen Ausgleich. Ortsbürgermeister Dieter Heintz betonte gebenüber dem SWR die Notwendigkeit dieses Schrittes, da seine Gemeinde ohnehin über eine geringe Gesamtfläche verfügt. Die Verhandlungspartner einigten sich nach eingehender Prüfung schließlich auf den Transfer von ungenutzten Wald- und Wiesenflächen.

Jetzt fehlt noch die endgültige Entscheidung der Kommunalaufsicht und dann steht dem Fortbestand des „Piesporter Goldtröpchens“ nichts mehr im Wege. Der Fall könnte nun als wichtiges Vorbild für andere betroffene Moselgemeinden dienen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

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