KOBLENZ – Rund drei Jahrzehnte nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez in Koblenz soll der Prozess in diesem Sommer beginnen.
Das Landgericht Koblenz hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Die Hauptverhandlung soll am 18. August beginnen, wie das Gericht mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft lege dem heute 81-jährigen Angeklagten zur Last, «zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben».
Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Angeklagte die Tat zum einen durch eine Erklärung seines Rechtsanwalts «pauschal eingestanden». Auch gegenüber dem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiater habe er die Tötung eingeräumt. Lediglich zum Ablauf der Tat habe er sich auf Erinnerungslücken berufen.
Was war geschehen?
Dem Angeklagten wird laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 26. September 1994 die damals 24 Jahre alte US-amerikanische Touristin Amy Lopez auf dem sogenannten Felsenweg zur Festung Ehrenbreitsein angesprochen und im weiteren Verlauf getötet zu haben.
Vermutlich an einer Bushaltestelle sei er gegen 9.00 Uhr zufällig auf die junge Frau aufmerksam geworden, die an ihrem Reiserucksack unschwer als Touristin erkennbar gewesen sei. Die 24-Jährige habe die Festungsanlage besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten wollen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der damals 49 Jahre alte Angeklagte die ortsunkundige Frau unter falschen Angaben in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelotst habe. Dort sei er über das arg- und wehrlose Opfer hergefallen.
Die Anklage wirft ihm vor, die junge Frau zunächst mit Handschellen gefesselt, entkleidet sowie sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Dann habe er sie mit mehreren Messerstichen getötet. Während der Tat habe er zudem mit einem Stein auf sie eingeschlagen und sie gewürgt. Auch nach ihrem Tod soll der Angeklagte weiter sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.
Dann soll er mit seinem Fahrrad vom Tatort geflohen und die Tatwaffe, die Handschellen sowie dem Opfer gehörende Gegenstände im Rhein entsorgt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche der sexuell missbrauchten 24-Jährigen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann bereits in den Tagen vor der Tat Vergewaltigungsfantasien gehabt und am 26. September 1994 mit seinem Fahrrad in Koblenz nach einem geeigneten Opfer Ausschau gehalten habe, weshalb er auch die Handschellen und das Messer dabeigehabt haben soll.
Warum erst jetzt?
Die Staatsanwaltschaft hat den 81-Jährigen erst rund 32 Jahre nach dem Mord angeklagt. Eine Mischung aus neuen technischen Möglichkeiten und alten DNA-Spuren hatte in diesem Fall zum Durchbruch verholfen. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die nun aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten. Er wurde im Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.
Seine DNA war bereits 1999 in eine polizeiliche Datenbank aufgenommen worden, nachdem der Mann wegen der versuchten Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz ins Visier der Ermittler geraten war. Wegen der Tat wurde er zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Als wiederum später moderne Verfahren halfen, mehr aus den Tatortspuren herauszulesen, war diese DNA-Probe des heute 81-Jährigen wegen gesetzlicher Fristen bereits gelöscht. Erst nachdem der Mann in diesem Jahr freiwillig eine DNA-Probe abgegeben hatte, gelang die Zuordnung zu den Tatortspuren.
















