Die zunehmende Einflussnahme von Content-Streamern auf die Glücksspielwerbung hat in Deutschland zu regulatorischen Maßnahmen geführt. Am 22. Juli 2024 bestätigte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer (GGL) die Entscheidung, Glücksspielwerbung über Streamer zu verbieten. Das gilt für diejenigen Streamern, die im Ausland sitzen und in Deutschland nicht lizenzierte Casinos promoten. Diese Maßnahme soll die Exposition besonders empfindlicher Zielgruppen gegenüber Glücksspielinhalten eindämmen. „Der Schutz anfälligerer Zielgruppen vor der Verlockung des Glücksspiels hat höchste Priorität“, erklärte ein Sprecher der GGL. Die Entscheidung spiegelt wachsende Bedenken hinsichtlich der potenziellen Gefahren solcher Werbung wider und setzt einen bedeutenden Präzedenzfall in der Regulierung der Online-Werbung.
GGL-Vorstand: „Eine Entscheidung mit Signalwirkung“
Bei der gemeinsamen Glücksspielbehörde kam die Entscheidung des OVG gut an. „Die Entscheidung hat eine Signalwirkung! Die GGL wird zukünftig noch stärker gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. Dies gebietet insbesondere der Spieler- und Jugendschutz aufgrund der besonderen, dem Streaming immanenten Gefahren“, reagiert GGL-Vorstand Ronald Benter in einer Mitteilung auf die Entscheidung.
Rechtsgrundlage der Entscheidung
Das OVG folgt mit seiner Entscheidung einer Rechtsauffassung der GGL. Die Glücksspiel Behörde kann durch den Beschluss vom 11. Juli 2024 vorgehen, wie sie es sich gewünscht hat. Hintergrund war eine Untersagungsverfügung gegenüber einem bekannten deutschen Streamer, der seinen Wohnsitz im Ausland hat. Vor allem auf der Streaming Plattform „Kick“ hatte dieser Glücksspiele beworben, die in Deutschland nicht legal sind. Der Streamer hatte entsprechende Videos und Livestreams veröffentlicht.
Die Rechtslage in Deutschland ist auf dem Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021 (GlüStV 2021) aufgebaut. Dieser besagt, dass alle Anbieter von Glücksspiel, die ihr Portfolio auf dem deutschen Markt präsentieren wollen, eine Lizenz bei der deutschen Glücksspielbehörde beantragen müssen. Erst wenn sie diese erhalten haben, dürfen sie Ihr Angebot für deutsche Interessenten anbieten.
Den deutschen Markt ins Visier nehmen
Der GGL ist es seit einigen Jahren ein Anliegen, illegale Werbung zu verbieten. Bislang konnte sie sich nur auf ihren Einfluss in Deutschland verlassen. Durch die Entscheidung zum Werbeverbot wird nun deutlich, dass der Arm der Behörde bis ins Ausland reichen kann.
Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass es Streamern im Ausland durchaus erlaubt ist, Glücksspiel-Anbieter zu bewerben, die eine deutsche Lizenz haben. Sie könnten beispielsweise einen 5 Euro Casino Bonus ohne Einzahlung bei einem in Deutschland legalem Casino aus der Whitelist bewerben. Bei Werbung für alle anderen Unternehmen drohen rechtliche Konsequenzen.
Auf bekannten Streaming-Plattformen bewerben zahlreiche Streamer das Glücksspiel-Angebot von Wettanbietern und vor allem Online Casinos. So war es bei dem Streamer, welcher der GGL ein Dorn im Auge war. Er spielte in Streams Online Slots bei Anbietern, die in Deutschland nicht lizenziert sind. Da er mit seinen Videos nach Auffassung der GGL klar den deutschen Markt im Fokus hatte, ging sie gegen ihn vor.
Schutz von Minderjährigen
Im Ausland illegale Werbung verbreiten – das stößt der GGL in Bezug auf Streamer rund um den Schutz von Minderjährigen auf. Die Behörde wies darauf hin, dass Streaming-Plattformen viele minderjährige Fans haben. So sei es einfach möglich, dass die Werbung bei Personen unter 18 Jahren landet.
Das OVG verwies auf Angaben der UK Gambling Commission, die aus dem Jahr 2022 stammen. Demnach seien Streaming-Plattformen für 47% der 11- bis 16-Jährigen die führende Werbeform. Bei 17- bis 18-Jährigen gelte dies noch für 36%.
Regelung der Werbung
Der Glücksspiel-Schwarzmarkt ist das größte Problem, welchem die Deutsche Glücksspielbehörde gegenübersteht. Einige ausländische Wettanbieter und Casinos haben zwar keine deutsche Lizenz, können für deutsche Glücksspiel-Fans trotzdem attraktiv sein. Das liegt teilweise an deutschen Übersetzungen und einem deutschen Support.
Der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) sagte dem Schwarzmarkt schon vor Jahren den Kampf an. Er legte jüngst aufschlussreiche Zahlen vor. Demnach beträgt das legale Marktvolumen etwa drei Milliarden Euro. Das illegale Marktvolumen soll bei rund 600 Millionen Euro liegen.
Die Regelung von Glücksspiel-Werbung ist laut dem DOCV ein wichtiger Schlüssel im Kampf gegen den Schwarzmarkt. Grundsätzlich ist Werbung für in Deutschland lizenzierte Casinos und Wettanbieter erlaubt. Diese ist vor allem rund um den Fußball präsent. Werbung für Casinos und Wettanbieter ohne deutsche Lizenz ist verboten.
Streamer verliert Klage gegen GGL-Verbot illegaler Werbung
Wie die Regelung für Streamer mit Wohnsitz innerhalb Deutschlands ist, wurde bereits durch den Fall Ron Bielecki klar. Bielecki wurde vor allem durch Party- und Trend-Videos auf YouTube zu einem bekannten Streamer. In der Folge wurde er auch durch Skandale und ein loses Mundwerk bekannt. Letzteres wurde ihm zum Verhängnis.
Bielecki hatte in einem seines Livestreams ausgeplaudert, dass er viel Geld durch seine Streams verdiene, in denen er sich zeigt, wie er in Online Casinos spielt. Der Haken an der Sache: Bielecki spielte bei illegalen Casinos und bewarb sie. Die Folge: Die Berliner Staatsanwaltschaft verdonnerte den Streamer laut der Wirtschaftswoche zu einer Geldstrafe von 480.000 Euro. Nun gibt es die nächste Entscheidung mit Signalwirkung rund um Streamer und das Glücksspiel.