Wenige Vorfälle nach Cannabis-Freigabe im Saarland

Rund eine Woche ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene nun legal. Wie bewertet das Innenministerium die ersten Tage?

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Cannabispflanzen (ca. 4 Wochen alt) in ihrer Wachstumsphase stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. Foto: Christian Charisius/dpa

SAARBRÜCKEN. In der ersten Woche nach der Cannabis-Legalisierung hat es im Saarland nur wenige Einsätze im Zusammenhang mit der neuen Rechtslage gegeben. Wie eine Abfrage bei den Polizeiinspektionen Neunkirchen, Saarbrücken-Stadt und Saarbrücken-Burbach ergab, wurde lediglich eine Person mit einer Haschischplatte aufgegriffen, deren Gewicht über der erlaubten Menge lag.

Das teilte das saarländische Innenministerium auf Anfrage mit. Zudem ermittle die Fachdienststelle gegen Rauschgiftkriminalität in einem Fall, bei dem am 2. April Cannabis an einen Jugendlichen verkauft worden sein soll. Weitere Vorkommnisse seien in Bezug auf die Legalisierung nicht bekannt, hieß es. Für eine valide Einschätzung sei es so kurz nach der Legalisierung aber noch zu früh.

Ein großer Teil des Cannabis-Gesetzes des Bundes ist seit dem 1. April in Kraft. Cannabis wurde damit nach jahrzehntelanger Diskussion legal, Besitz und Anbau sowie der Konsum sind für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben erlaubt. Kiffen im öffentlichen Raum ist unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite zu solchen Einrichtungen verboten.

Erst zum 1. Juli 2024 werden allerdings nicht kommerzielle Anbauvereinigungen für Volljährige erlaubt. In denen dürfen bis zu 500 Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. (Quelle: dpa)

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