Zu hoch und zu lang: Lkw-Huckepack-Gespann auf der B51 aus dem Verkehr gezogen

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Der geladene Sattelzug auf einem anderem Sattelzug. Foto: Polizeipräsidium Trier / ZVD Wittlich, SB Schwerverkehr

OLZHEIM/B51. Am gestrigen Mittwoch führten Beamte der Polizei Prüm und der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier eine gemeinsame Kontrolle des Güterkraftverkehrs an der B51, in Höhe der Ortslage Olzheim, durch.

Gegen Mittag wurde von den Beamten ein Sattelzug, mit Zulassung in Spanien, für den Transport von Fahrzeugen gestoppt, welcher einen gleichartigen Sattelzug derselben Firma geladen hatte und auf dem Weg zur nächsten Ladeörtlichkeit war.

Bei dem Sattelzug-Gespann wurde eine Gesamthöhe von 4,36m und eine Gesamtlänge von 18,89m festgestellt. Erlaubt sind hier lediglich eine maximale Gesamthöhe von 4,00m und eine maximale Gesamtlänge von 16,50m.

Da beide Fahrer keine Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis für das Überschreiten der gesetzlichen Maße vorlegen konnten, wurde die Weiterfahrt untersagt und der geladene Sattelzug abgeladen. So mussten beide Sattelzüge separat die Weiterfahrt im Rahmen der gesetzlich erlaubten Maße fortsetzen. Zur Erklärung für Art und Weise des Transportes wurde das Einsparen von Betriebs- und Abnutzungskosten angeführt. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeld eingeleitet und gegen das Unternehmen ein Verfahren wonach der Frachterlös oder die Betriebskosten eingezogen werden können.

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