Erneuter ÖPNV-Warnstreik in der kommenden Woche erwartet

Der nächste Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr dürfte kommende Woche erneut vielerorts Busse und Straßenbahnen stillstehen lassen. Für Rheinland-Pfalz steht ein möglicher Termin noch aus.

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Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

TRIER/MAINZ/SAARBRÜCKEN. In der kommenden Woche müssen sich Pendlerinnen und Pendler im Saarland und in Rheinland-Pfalz voraussichtlich erneut auf Einschränkungen bei Bussen und Straßenbahnen einstellen.

Im Saarland ist für Montag (26. Februar) von Dienstbeginn bis Schichtende ein Warnstreik im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geplant, sagte Verdi-Sprecher Christian Umlauf am Donnerstag.

In Rheinland-Pfalz stehen am Freitag derweil Verhandlungen mit dem kommunalen Arbeitgeberverband an. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, sei bis Anfang kommender Woche mit einer Ankündigung für einen Warnstreik zu rechnen, hieß es.

Die Aktion ist Teil einer bundesweiten Warnstreikwelle von Verdi im öffentlichen Nahverkehr, die mit Ausnahme von Bayern regional an unterschiedlichen Tagen in der kommenden Woche geplant ist. Der 1. März ist dabei bundesweit der Hauptstreiktag. Die Warnstreiks am 1. März sollen bundesweit mit zahlreichen Klimademonstrationen zusammenfallen, die von Fridays For Future (FFF) organisiert werden.

Informationen darüber, welche Linien in der jeweiligen Stadt oder Region an den Streiktagen noch fahren können, erteilen in der Regel die kommunalen Verkehrsbetriebe.

Die Aktion ist der zweite bundesweit koordinierte Arbeitskampf im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in diesem Jahr. Zuletzt hatte am 2. Februar ein Warnstreik im kommunalen und privaten ÖPNV vielerorts für Stillstand bei Bussen und Bahnen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gesorgt.

Verdi will eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten durchsetzen. Zu den Kernforderungen gehören laut Verdi eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit, eine Erhöhung des Urlaubsanspruches, zusätzliche Entlastungstage für Schicht- und Nachtarbeit sowie die Begrenzung geteilter Dienste und unbezahlter Zeiten im Fahrdienst.

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