TRIER. Am 11.1.2024 beginnt vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier ein Strafprozess wegen versuchten Totschlags.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt der Angeklagten zur Last, am 16.7.2023 im Eifelkreis Bitburg-Prüm u.a. versucht zu haben, einen Menschen zu töten. Die Angeklagte soll Kenntnis über den Aufenthaltsort ihrer in Obhut genommenen Tochter erlangt haben und soll sich am 16.7.2023 zusammen mit einem Zeugen zu der Wohnanschrift begeben haben, an der sie ihre Tochter vermutete. Im Verlaufe verbaler Diskussionen soll sich die Angeklagte in ihr Fahrzeug begeben und auf die auf der Straße stehende Zeugin F. frontal in Tötungsabsicht zugefahren sein.
Im nachfolgenden Geschehensablauf habe sie die Zeugin F. mit dem Auto an die Wand eines benachbarten Hauses gequetscht. Die Angeklagte wurde durch herbeigerufene Polizeibeamte unmittelbar im Anschluss festgenommen. Die Zeugin F. soll durch die massive Gewalteinwirkung eine komplexe Beckenfraktur, Frakturen im Bereich der Lendenwirbel, eine Schienbeinkopffraktur sowie eine offene Wunde am Oberschenkel erlitten haben.
Die Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Sie ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. (Quelle: Landgericht Trier)


















Ich frage mich, was mit manchen meiner Zeitgenossen los ist. Zwar weiß ich jetzt nicht, warum der Angeklagten die Tochter entzogen wurde, aber es wird wohl einen Grund dafür geben.
Dafür aber die Zeugin, die die Tochter offensichtlich in Pflege genommen hat, mit dem Auto zerquetschen zu wollen, ist ein absolutes Unding. Damit zeigt sie doch erst recht, dass sie nicht in der Lage ist, ein Kind zu erziehen.