Geldautomatensprengungen: CDU-Fraktion will Maut-Daten bei Suche nach Kriminellen nutzen

Ein Mann wurde 2017 auch wegen der Auswertung von Mautdaten aus Österreich als Mörder überführt. Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz wünscht sich, dass solche Daten auch in Deutschland bei der Jagd nach Verbrechern genutzt werden - im Blick hat sie bestimmte Tätergruppen.

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Ein Lkw fährt auf der Bundesautobahn A4 unter einer Maut Kontrollbrücke durch. Foto: Marc Tirl/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

MAINZ. Im Kampf gegen Kriminelle sollten nach Meinung der rheinland-pfälzischen CDU-Fraktion auch Bewegungsdaten von Menschen etwa aus der Erhebung der LKW-Maut verstärkt genutzt werden. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass die Aufklärung schwerster Straftaten auch daran scheitern könne, dass vorhandene Daten aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden dürften.

Dies sagten der Sicherheitsexperte der Fraktion, Dirk Herber, sowie der Parlamentarische Geschäftsführer Martin Brandl. Daran müsse sich etwas ändern und daran müsse die Ampel-Landesregierung mitwirken. «Wir brauchen eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes», betonten Herber und Brandl.

Die CDU-Politiker verwiesen auf die hohe Zahl an Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz. Bei den Tätern handele es sich um Gruppen insbesondere aus den Niederlanden, die oft über Autobahnen fliehen. Sie arbeiteten häufig mit gefährlichem Sprengstoff und nähmen Personenschäden in Kauf. Bei solchen oder anderen Kapitalverbrechen müsse der Datenschutz zurückgeschraubt werden, «wenn der Rechtsstaat ernst genommen werden soll».

In Rheinland-Pfalz gab es nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) im vergangenen Jahr 56 Angriffe auf Geldautomaten. Für dieses Jahr sprach das LKA bis Ende September von 39 Taten. Herber und Brandl hatten eine Kleine Anfrage zur Verwendung «von Daten aus dem Maut-System im Zusammenhang mit Schwerstkriminalität» an das rheinland-pfälzische Innenministerium gestellt. Eine Frage lautete, inwiefern die Daten des Maut-Systems ausgewertet werden, um gezielt nach Kennzeichen verdächtiger Fahrzeuge zu fahnden.

Darauf antwortete das Ministerium, gemäß dem Bundesfernstraßenmautgesetz sei eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der von Mautstellen gespeicherten Daten nach anderen Rechtsvorschriften unzulässig. Weiter schrieb das Ministerium, konkrete Planungen zu Änderungen in den Vorschriften des Bundesfernstraßenmautgesetzes, des Infrastrukturabgabengesetzes und der Strafprozessordnung seien der Landesregierung aktuell nicht bekannt. «Insofern ist eine Positionierung zur eventuellen Unterstützung solcher Änderungen durch Rheinland-Pfalz derzeit nicht angezeigt.»

Herber und Brandl aus der CDU-Fraktion erinnerten an den Fall eines Sexualmords an einer Joggerin in Endingen bei Freiburg in Baden-Württemberg im Jahr 2016. Später hatten neben DNA-Analysen auch Mautdaten aus Österreich auf die Spur des Täters geführt. Trotzdem sei hierzulande kein Konsens über eine entsprechende Nutzung deutscher Daten zu erreichen gewesen, monierten Herber und Brandl nun. «Das versteht niemand.» (Quelle: dpa)

3 Kommentare

  1. Was nützen Maut-Daten, wenn Täter maskiert sind, Kennzeichen gefälscht und das Fahrzeug noch gestohlen ist?? Für solche Zwecke sollen die Maut-Daten herhalten, wenn man diese für andere rechtliche Dinge verwenden will, fällt es unter Datenschutz. Dann wären doch wie früher die alten Zollkontrollen angebracht an bestimmten Grenzen, bzw. die mobilen Einheiten zu erhöhen. Aber bei den Banken scheint halt noch immer nicht der sogenannte „Groschen “ gefallen zu sein, aber vllt. ist es so gewollt.

  2. Super Idee, da die meisten Verbrecher ja mit ihrem Privatfahrzeug zum Tatort fahren ! Würde man wie in Holland die Automaten endlich mal mit Kleber- oder Farbpatronen nachrüsten, die das Geld nach der Sprengung unbrauchbar machen , würde bei uns auch die Zahl der Taten deutlich sinken.

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