TRIER. Am 23.10.2023 beginnt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Günther Köhler ein Mordprozess.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten im Wesentlichen zur Last, in der Nacht vom 14.01. auf den 15.01.2023 im Eifelkreis Bitburg-Prüm gemeinschaftlich handelnd aus Habgier, heimtückisch und um eine andere Straftat zu ermöglichen einen anderen Menschen getötet zu haben.
Um sich das Vertrauen des Opfers zu erschleichen und in sein Haus zu gelangen, sollen die Angeklagten das Opfer online kontaktiert und ihm sexuelles Interesse vorgetäuscht haben. Nachdem das Opfer die beiden Angeklagten abgeholt und zu sich nach Hause gefahren habe, sollen die Angeklagten ihn in gemeinsamen Zusammenwirken durch zahlreiche Schlägen mit einem länglichen, stangenartigen Gegenstand gegen den Hinterkopf getötet haben.
Nach der tödlichen Einwirkung sollen die Angeklagten das Haus zielgerichtet nach stehlenswertem Gut durchsucht und diverse Elektrogegenstände im Wert von ca. 600,- Euro sowie Münzgeld im Wert von ca. 300,- Euro im Kofferraum des Fahrzeugs des Opfers deponiert haben.
Die Flucht mit dem PKW soll gescheitert sein, sodass die Angeklagten zu Fuß geflüchtet seien.
Nur ein Angeklagter ist strafrechtlich zuvor in Erscheinung getreten. Sie befindet sich beide in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)
















