Prozess um tödlichen Asylheim-Brand: Urteil erwartet – mehr als 30 Jahre nach der Tat

Vor mehr als drei Jahrzehnten brannte ein Asylbewerberheim in Saarlouis, ein Mensch starb. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz könnte am Montag dennoch ein Mann dafür verurteilt werden. Denn Mord verjährt nicht.

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Teilnehmer einer Gedenkkundgebung für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah haben an einem Gedenkstein Blumen abgelegt. Foto: Harald Tittel/dpa

KOBLENZ. Mehr als 30 Jahre nach der Tat wird im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis am heutigen Montag (9.30 Uhr) das Urteil erwartet. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist seit November 2022 ein 52 Jahre alter Deutscher unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen angeklagt.

Bei einer Verurteilung wird voraussichtlich Jugendstrafrecht angewandt werden, da der Mann zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana war 1991 infolge der Flammen in Saarlouis gestorben.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord plädiert und behauptet, ein ehemaliger Bekannter des Angeklagten habe den Brand verursacht. (Quelle: dpa)

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