SAARBRÜCKEN. Ein mutmaßlich psychisch kranker Mann, der Ende März zu Hause seinen gesetzlichen Betreuer getötet haben soll, steht seit Montag wegen Totschlags vor dem Landgericht Saarbrücken.
Der 55-Jährige soll im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, vermutlich nach einem Streitgespräch über zu erbringende finanzielle Eigenleistungen. Laut Anklage litt er an einer schizophrenen Psychose und einer leichten Intelligenzminderung. Zum Prozessauftakt äußerte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zunächst mit einem Springmesser sieben Mal auf seinen Betreuer eingestochen zu haben. Als das Opfer versuchte, auf den Balkon zu flüchten, habe der Angeklagte ihm von hinten mit einer Machete zwei Hiebe gegen Knie und Rücken versetzt und ihm dabei eine 45 Zentimeter lange klaffende Wunde zugefügt.
Bevor der Betreuer das Bewusstsein verlor, habe er noch vom Balkon aus um Hilfe gerufen. Eine Nachbarin hörte die Schreie, sah den blutüberströmten Mann und alarmierte den Rettungsdienst. Der 60-Jährige starb wenig später aufgrund seiner schweren Verletzungen im Krankenhaus.
Nachbarn beschrieben den Angeklagten ganz unterschiedlich. Einige schilderten dem Gericht, er sei ruhig und immer freundlich gewesen und «niemals unangenehm aufgefallen». Die 30-Jährige, die den Rettungsdienst gerufen hatte, berichtete dagegen, er habe gedroht, sie oder den Betreuer umbringen zu wollen.
Nach Einschätzung eines weiteren Zeugen war der Angeklagte sehr einsam. «Sein Tagesablauf bestand darin, mit dem Fahrrad an der Saar zu fahren.» Er habe wenig zu tun und keinen Kontakt zu seiner Familie gehabt und an einer «absoluten Weltfrustration» gelitten. Oft habe er sich über seine finanzielle Situation beklagt – auch noch zwei Tage vor der Tat. «Ich hatte ihm empfohlen, sich mit dem Betreuer in Verbindung zu setzen. Was soll man sonst raten», sagte der 67-Jährige vor Gericht. Beim nächsten Prozesstag am Donnerstag könnte schon ein Urteil fallen.
















Darf man erfahren, um welchen Landsmann es sich beim Täter handelt?
Alle nur noch psychisch krank . Perfekt . Warum darf er mit ner Machete rumlaufen wenn er schon einen Betreuer hat ? Ach ich vergaß ….