Rheinland-Pfalz für besseren strafrechtlichen Schutz von Polizisten, Feuerwehr- und Rettungskräften

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Foto: dpa

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) macht sich auf der Justizministerkonferenz für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Polizisten, Feuerwehr- und Rettungskräften stark.

Anlass ist die Silvesternacht, in der es in verschiedenen Orten in Deutschland zu Angriffen auf Polizisten, Feuerwehr- und Rettungskräfte kam. «Teilweise erfolgten diese durch zielgerichtetes Werfen von Steinen, Flaschen und Böllern – vielfach aus Menschenansammlungen heraus, was die Identifizierung der einzelnen Verantwortlichen erschwert hat», erläuterte das Ministerium in Mainz.

Auch in Trier kam es im Februar diesen Jahres zu brutalen Angriffen auf Polizeikräfte beim Einsatz.

Von solchen Straftaten aus Gruppen heraus gehe «wegen des Solidarisierungseffektes gegenüber Einsatzkräften» eine erhöhte Gefährlichkeit aus, begründete Mertin den Antrag für die Konferenz am 25. und 26. Mai in Berlin. «Das spiegelt sich bisher nicht im Strafmaß wider und solle daher überdacht werden.»

Auch Vorgesetzte sollen Strafantrag stellen können

Außerdem soll nach den Vorstellungen von Rheinland-Pfalz auch Dienstvorgesetzten ein Strafantragsrecht eingeräumt werden, wenn Einsatzkräfte etwa mit dem Handy gefilmt werden. «Einsatzkräfte sehen sich zunehmend der Situation ausgesetzt, dass ihr gesprochenes Wort aufgezeichnet und ihr Bild ohne ihr Einverständnis aufgenommen und verbreitet wird», sagte Mertin. «Festzustellen sind auch verstärkt Bedrohungen und Veröffentlichungen ihrer Namen und Adressen.»

Bislang würden solche Taten nur auf Antrag der betroffenen Person verfolgt. «Dies birgt die Gefahr von weiteren Straftaten zu ihrem Nachteil.» Daher sei es aus Fürsorgegründen angezeigt, auch dem Dienstvorgesetzten das Recht einzuräumen, Strafantrag zu stellen.

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