Wie werden die neuen Flussbestattungen nachgefragt? Seit einem Dreivierteljahr möglich

Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland Flussbestattungen eingeführt. Anfangs war einiges unklar. Wie die neue Bestattungsform genutzt wird.

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Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

TRIER/MAINZ. Seit fast einem Dreivierteljahr sind Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz erlaubt. Etliche Tote haben seitdem im Wasser die ewige Ruhe gefunden. «Wir haben schon mehrere Dutzend Flussbestattungen durchgeführt», sagt Sebastian Trüb, Mitinhaber der Firma Rheinbestattung Mainz, der Deutschen Presse-Agentur.

Er war der Erste in Rheinland-Pfalz, der eine Genehmigung bekommen hatte. Das Unternehmen arbeite als Dienstleister für Bestatter im Land. «Wir sind eine Anlaufstelle, die Plattform für Bestatter und machen das im Auftrag», sagt Trüb. Man habe Sterbefälle aus Mainz und Umgebung, aus der Region Worms, aus Kaiserslautern und Landau sowie aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz gehabt.

Warum die Verstorbenen eine Flussbestattung gewählt haben, bei der deren Asche in wasserlöslichen Urnen beigesetzt wird? Größtenteils sei es so, dass einen Zusammenhang mit Wasser, dem Rhein oder der Schifffahrt gebe. «Wir haben Menschen bestattet, die sind selbst als Kapitäne auf dem Rhein Container- und Tankschiffe gefahren», berichtet Trüb.

Flussbestattung bleibt Nische

Darunter seien auch Menschen, die der Kreislauf des Lebens mit dem Wasser und mit der Mündung ins Meer anspreche. «Sie haben Gefallen daran, dass man so in diesen ewigen Kreislauf zurückkehrt.»

Für Trüb ist klar: «Die Flussbestattung bleibt auf jeden Fall eine Nische.» Das meint auch die Trierer Bestatterin Ulrike Grandjean, stellvertretende Vorsitzende des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz. Ihrer Ansicht nach ist die Nachfrage nach der neuen Bestattungsform nicht so groß wie zunächst vermutet.

Am Anfang war es «das Neue, das Interessante, das Tolle – und letztendlich ist es dann doch konkret nicht so». Sie selbst habe bisher noch keine konkrete Anfrage für eine Flussbestattung gehabt, lediglich eine Totenfürsorge-Verfügung dazu.

Flussbestattungen müssen vorher genehmigt werden. Für den Norden des Landes ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz zuständig. Sie hat bislang 31 Flussbestattungen erlaubt.

Für die Mosel habe es 15 «Erlaubnisse» gegeben, ebenso 15 für den Rhein. Hinzu kam ein Mal grünes Licht für die Lahn. Für die Saar gibt es noch keinen Antrag, wie die Sprecherin der SGD Nord mitteilt. Einen großen Ansturm an Anträgen habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Übersichtliche Zahlen im Süden

Auch bei der Genehmigungsbehörde SGD Süd, die für den Rhein zwischen Maxau bei Karlsruhe und Kaub (Rhein-Lahn-Kreis) zuständig ist, sind die Zahlen übersichtlich. «Eine Zunahme der Anzahl an Bestattungsunternehmen bzw. der eingegangenen Anträge ist derzeit nicht festzustellen», sagt die Sprecherin in Neustadt an der Weinstraße.

Bisher gebe es vier Genehmigungen. Ein Antrag sei noch in Bearbeitung – und einer wurde abgelehnt, weil der Antragsteller kein Bestatter war. Wie viele Flussbestattungen es bisher gegeben habe, könne die Behörde nicht sagen.

Denn anders als bei der SGD Nord bekommen die Bestattungsunternehmen hier eine Sammelerlaubnis und müssen der Behörde einmal jährlich im Januar gesammelt die Bestattungen melden. Im Norden dagegen muss jede Bestattung im Fluss einzeln genehmigt werden.

«Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle beantragten Flussbestattungen stattgefunden haben bzw. stattfinden werden», sagte die Sprecherin in Koblenz.

Bei Vorgaben wurde nachgebessert

Anfangs hatten manche Bestatter noch Probleme bei der Suche nach der richtigen Urne gehabt. Denn im neu gefassten Gesetz vom September 2025 steht, dass die Urnen, die von einem Schiff aus in Rhein, Mosel, Lahn und Saar abgelassen werden, «aus sofort wasserlöslicher Zellulose» sein müssen.

Inzwischen verlangt das Gesundheitsministerium nicht mehr, dass die Urne sich sofort auflöst, sondern nur noch, dass «deren Auflösungsprozess in dem Moment beginnt, in welchem diese mit Wasser in Kontakt kommen». Und: Neben Urnen aus Zellulose dürfen auch Urnen aus Zucker, Gelatine und Algen-Biopolymeren verwendet werden, wie die SGD Nord mitteilt.

Wichtig sei: Die Urne soll bei der Bestattung in einem fließenden Gewässer sofort versinken nicht länger sichtbar auf der Wasseroberfläche schwimmen und nicht an das Ufer gespült werden. Anders als Anfang brauchen die Bestatter nun auch kein Zertifikat mehr, dass das alles nachweist.

Es reiche, wenn der Bestatter die Eigenschaften der Urne in seinem Antrag bestätige, hieß es. Die Nachbesserungen seien sinnvolle Erleichterungen für die Bestatter gewesen, sagte Grandjean. (Quelle: Birgit Reichert, dpa)

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