Änderung Kommunalwahlgesetz: Mehr Schutz für Kandidaten wegen vermehrter Anfeindungen

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Ein Mann kreuzt einen Wahlzettel der Briefwahl für die Kommunalwahl an. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

MAINZ. Bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz wird auf den Wahlzetteln künftig die Postleitzahl der Bewerber ausreichen. Ihre vollständige Adresse müssen die Kandidaten nicht mehr öffentlich machen.

Das sieht eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes vor, die am Mittwoch im Landtag von Rheinland-Pfalz in Mainz beschlossen wurde. Mit dem Schritt soll der Schutz der Ehrenamtlichen gestärkt werden.

Hintergrund sind die vermehrten Anfeindungen von Kommunalpolitikerinnen und -politikern. Die nächste Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz ist im Jahr 2024. (Quelle: dpa)

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