MAINZ/WORMS. Der Tod eines Fußgängers bei einem mutmaßlichen Raser-Unfall beschäftigt weiterhin die Justiz. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen die Verurteilung des Angeklagten eingelegt, wie das Landgericht Mainz am Mittwoch mitteilte.
Der Mann war in der Vorwoche unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen.
Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, im Juli 2022 in Worms mit einem gemieteten PS-starken Auto mit einer Geschwindigkeit von bis zu 161 Kilometern in der Stunde durch die Wormser Innenstadt gerast zu sein. An einer Kreuzung überquerten zwei Fußgänger bei roter Ampel die Straße. Der 25-Jährige erfasste einen der Männer frontal mit dem Wagen, der Fußgänger wurde 63 Meter über die Straße geschleudert. Der 52-Jährige war sofort tot. Der 25-Jährige habe zwar noch zu bremsen versucht, beim Aufprall aber noch eine Geschwindigkeit von etwa 97 Kilometern pro Stunde gehabt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert und die Verteidigung eine Haftstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.