Bistum: Name von Missbrauchsopfer offengelegt – Anklage gegen Bischof Ackermann

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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss sich vor Gericht verantworten; Foto: Harald Tittel/dpa/Archiv

TRIER. Nachdem der Trierer Bischof Stephan Ackermann vor etwa einem Jahr den Klarnamen einer unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe offengelegt hatte, muss sich dieses nun persönlich vor Gericht verantworten.

Wie die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) berichtet, wehrt sich die betroffene Frau nun juristisch und reichte beim Arbeitsgericht Trier eine Klage gegen Ackermann persönlich und gegen das Bistum Trier auf Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 20.000 Euro ein. Dies gehe aus der „Zeit“-Beilage „Christ und Welt“ hervor.

Ackermann, so die Klägerseite, habe die Frau durch die im März 2022 erfolgte Klarnamennennung „erheblich retraumatisiert“. Darüber hinaus sei sie „gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden.

Namen vor Mitarbeitenden enthüllt

Ackermann hatte den Namen der Frau vor etwa 40 Mitarbeitenden des Bistums enthüllt. Daraufhin hatte er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Frau um Entschuldigung gebeten. Die Frau aus dem Bistum Trier hatte als „Karin Weißenfels“ mehrfach von „geistlichem Missbrauch“ und sexuellen Übergriffen durch einen Priester vom Ende der 1980er- bis Anfang der 2000er-Jahre berichtet.

(Quelle: Katholischer Nachrichtendienst (KNA))

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