SAARBRÜCKEN/KARLSRUHE. Die beiden Urteile zu lebenslanger Haft im Prozess um einen Mord vor mehr als 30 Jahren im Saarland sind rechtskräftig. Die Revisionen der Angeklagten seien verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mit.
Das Landgericht Saarbrücken hatte es im Dezember 2021 als erwiesen gesehen, dass die beiden Männer und ein mittlerweile gestorbener Mittäter 1991 einen 27 Jahre alten Mann getötet und seine Leiche vergraben hatten.
Zwei der Täter erzählten dem Gericht zufolge anderen von der Tat und führten sie zum Tatort. Einer von ihnen versteckte die Leiche später an einem anderen, unbekannten Ort. Sie wurde nie gefunden. Die Richter verhängten wegen Mordes je eine lebenslängliche Haftstrafe.
Die Prüfung ergab dem Bundesgerichtshof zufolge keinen Rechtsfehler. Das Verfahren vor dem Landgericht sei rechtsfehlerfrei geführt worden. Die Urteile seien damit rechtskräftig.