Trierer Amokfahrt-Prozess: Urteil am Dienstag erwartet

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Im Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten wird an diesem Dienstag das Urteil erwartet.

Als mutmaßlicher Amokfahrer steht seit einem Jahr ein 52-Jähriger vor dem Landgericht Trier: Er soll am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit seinem Geländewagen mit hohem Tempo durch die Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen sowie schwere Körperverletzung vor. Oberstaatsanwalt Eric Samel hatte in seinem Plädoyer eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes sprach er sich zudem für die Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus aus.

Ein Großteil der Opferanwälte hatte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten und dessen Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik – ohne lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld zu fordern.

Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen und ist vermindert schuldfähig. Der gelernte Elektroinstallateur hat den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen geschwiegen.

Die Amokfahrt hatte in Trier einen tagelangen Schockzustand und anhaltende Trauer ausgelöst. Auch bundesweit war das Entsetzen groß.

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