Neues Infektionsschutzgesetz: RLP-Staatssekretär sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf

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MAINZ. Die Bundesländer sehen nach Darstellung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsstaatssekretärs Denis Alt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des Infektionsschutzgesetzes.

«Uns ist es sehr wichtig, dass die Regeln klar sind», sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Mainz nach einer Schaltkonferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern.

«Es ist aus Sicht der Länder nicht klar genug beschrieben, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um die einzelnen Schritte auszulösen.» Ebenso sei unklar, wie die Maßnahmen kontrolliert und umgesetzt werden könnten. Dies betreffe vor allem die vom Bund vorgesehenen dreimonatigen Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen für Frischgeimpfte und Frischgenesene.

«Der Bund geht davon aus, dass er das durch eine Umprogrammierung der Corona-Warn-App bewerkstelligen kann», sagte Alt. «Das sehen die Länder nicht als die finale Antwort auf das Problem an.» Nicht jeder nutze die Corona-Warn-App oder habe überhaupt ein Smartphone. Da müssten noch andere Wege eröffnet werden.

Der Entwurf für das Infektionsschutzgesetz, das von Oktober an gelten solle, befinde sich aber noch in einem frühen Stadium. Mitte August solle er im Bundeskabinett behandelt und am 16. September im Bundesrat eingebracht werden. Die Landesregierung könne aber mit dem im Gesetz festgelegten Indikatoren im Grundsatz arbeiten. Masken- und Testpflicht seien die Mittel der Wahl.

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1 Kommentar

  1. Entweder zieht man an einem Seil, oder man lässt es besser sein. Hui, in China ist schon wieder ein neuer Virus geboren. Leute am Werk mit wenig oder 0 Ahnung, wie auf vielen Gebieten, z.b. Frau Lambrecht bei der BW.

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