Nach tödlichen Kopfschüssen in Tankstelle – Befangenheitsantrag gegen Gutachter!

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Foto: dpa

IDAR-OBERSTEIN. Im Prozess um die tödlichen Schüsse an einer Tankstelle in Idar-Oberstein sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun doch nicht vor August zu erwarten.

Der Verteidiger des Angeklagten stellte am Montag vor dem Landgericht Bad Kreuznach einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter. Der 50-jährige Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit wird beschuldigt, Mitte September vergangenen Jahres einen 20 Jahre alten Tankstellen-Mitarbeiter erschossen zu haben, weil dieser ihn aufgefordert hatte, sich an die Maskenpflicht zu halten.

«Der Sachverständige hat in seinem mündlichen Gutachten erkennen lassen, dass er dem Angeklagten möglicherweise voreingenommen gegenübersteht», sagte der Verteidiger am Montag vor dem Landgericht Bad Kreuznach. Der Gutachter war in einem früheren Prozesstermin vernommen worden und hatte dem Angeklagten trotz dessen Alkoholisierung bei der Tat volle Schuldfähigkeit attestiert.

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