DAUN. Am gestrigen Donnerstagmittag, gegen 14.45 Uhr, wurden die Beamten der Polizeiinspektion Daun auf angebliche Spendensammler im Bereich des Parkplatzes des HIT-Marktes in Daun hingewiesen.
Hier hielten sich Personen auf, welche sich selbst als „taubstumm“ darstellten und Spenden für den nicht real existierenden „Landesverband für behinderte und taubstummer Kinder“ sammeln wollten.
Eine der Personen der „Sammler“ wurde wie folgt beschrieben: 25 Jahre, „Dreitagebart“, schlanke Figur, dunkles lichtes Haar, etwa 175 cm groß.
Die Person sei mit einem BMW, älteres Modell schließlich davongefahren. Durch die meldende Zeugin konnte mitgeteilt werden, dass es auf einer Liste in einer Kladde bereits zu Eintragungen gekommen war, auf welcher Personen augenscheinlich bereits Geld gespendet hatten.
Die Zeugen, welche hier gespendet hatten, dürfen gebeten werden, sich bei der Polizeiinspektion Daun zu melden, da zu befürchten stand, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein dürften.
Hinweise zur Tat oder den möglichen Tätern dürfen an die Polizeiinspektion Daun unter 06592 96260 erbeten werden.
Und die Hampelmänner in blau gehören einer nicht-existenten Behörde an .. ebenso ätzend !
Die Typen laufen schon seit Jahren in Luxembourg und dem Grenzgebiet rum, bezeichnend dass die deutschen Weicheier es nicht schaffen, sowas zu unterbinden. Dem Akzent nach dürfte es sich um Angehörige einer osteuropäischen Minderheit handeln, der Akzent klingt bulgarisch, mich haben sie auch mal angehauen, in Trier, ich habe dann mit James Bond unterschrieben und bin weitergegangen, gegeben habe ich natürlich nix, worauf das Mädchen, Alter ca Anfang 20, hellbraune kurze Haare, plötzlich sprechen konnte und anfing mich zu beschimpfen. Ich musste dann lachen und sagte: Leck mich Du dumme Nudel… dann bin ich gegangen.
Trau, schau, wem… Zumal wenn es um „Spendensammler“ in den Innenstädten geht.
So mancher „Spendensammler“ für irgendeinen dubiosen Verein entpuppt sich im Nachhinein als falscher Fuffziger. Kurze Recherchen über unbekannte Vereine im Internet bewahren vor unnötigem Schaden. Hier gilt: „Im Zweifel gegen den Angeklagten“
Träum weiter.