LUXEMBURG. Das Robert-Koch-Institut hat am vergangenen Freitag fast 40 Länder zum „Hochrisikogebiet“ hochgestuft. Auch das Großherzogtum Luxemburg wurde aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen entsprechend eingestuft. So warnt auch das „Auswärtige Amt“ vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg“.
Was bedeutet die Hochstufung und welche Auswirkungen hat diese?
Wer seit dem gestrigen Sonntag, 9. Januar, von Luxemburg nach Deutschland einreisen möchte und nicht geimpft oder genesen ist, muss laut den Bestimmungen in eine 10-tägige Quarantäne. Nach fünf Tagen besteht dabei die Möglichkeit sich „freizutesten“.
Für Geimpfte und Genesene gilt diese Regelung nicht – hier ist jedoch eine „Digitale Einreiseanmeldung“ auszufüllen. Online-Formular auszufüllen.
Ausnahmen dieser Regelung gelten für Pendler und alle Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben. Hier ist weder Quarantäne, noch die Ausfüllung des Formulars notwendig. Tages-Ausflüge in das Großherzogtum sind also weiterhin ohne Einschränkungen oder Verpflichtungen möglich.