Schnee in Trier vorausgesagt: Städtischer Winterdienst bereit für ersten Einsatz

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Foto: Presseamt Trier

TRIER. Für den frühen Freitagmorgen sind die ersten Schneefälle in diesem Winter in Trier vorhergesagt. Der städtische Winterdienst bereitet sich entsprechend auf seinen ersten Einsatz vor.

Die Salzsilos auf dem SWT-Gelände in der Gottbillstraße und im Energie- und Technikpark am Grüneberg sind mit jeweils 600 Tonnen Streugut befüllt. Am Donnerstag wurden im Depot in der Jägerkaserne Kehrmaschinen der Stadtreinigung zu Streufahrzeugen umgerüstet, die insbesondere auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen und in der Fußgängerzone zum Einsatz kommen. Insgesamt stehen dem Winterdienst in Trier 52 Fahrzeuge zur Verfügung darunter

  • zehn LKW-Streufahrzeuge
  • 21 Multifunktionsfahrzeuge (Kehrmaschinen umgebaut als Streufahrzeug, kleine Traktoren, Kommunalfahrzeuge bis 6,5 t umgebaut als Streufahrzeug)
  • ein Radlader
  • zehn Transporter für die Handstreuung
  • zehn PKW

Gearbeitet wird im Zweischichtbetrieb mit jeweils 59 Mitarbeitern der Ämter StadtRaum Trier sowie Schulen und Sport. Die Frühschicht beginnt ihren Dienst um 3.45 Uhr und hat um 13 Uhr Feierabend. Die Spätschicht dauert von 12.15 bis 21.30 Uhr.

Trier ist in neun Streubezirke aufgeteilt. Außerdem gibt es einen Stufenplan, der festlegt, welche Straße zuerst geräumt werden:

  • Stufe 1 Verkehrswichtig und gefährlich: 255 Kilometer
  • Stufe 2 Verkehrswichtig oder gefährlich: 127 Kilometer
  • Stufe 3 Anlieger- und Wohnstraßen: 178 Kilometer
  • Insgesamt: 560 Kilometer und rund 1000 Straßen

StadtRaum Trier weist darauf hin, dass auch die Straßenanliegerinnen und -anlieger dazu verpflichtet sind, die Gehwege vor ihrem Grundstück auf einer Breite von 1,50 Meter schnee- und eisfrei zu halten. Dies gilt an Werktagen von 7 bis 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr. Gehwege, an denen sich Bushaltestellen befinden, müssen auf der gesamten Breite geräumt und gestreut werden. Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer sind bei Unfällen haftbar, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen.

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