Naturschutz-Behörde: Fledermäuse im Winterschlaf nicht stören!

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Bild: SGD Nord

KOBLENZ. Draußen wird es kalt, für viele unserer heimischen Tierarten hat die Zeit des Winterschlafs begonnen. Das gilt auch für die Fledermausarten, die bei uns im nördlichen Rheinland-Pfalz zu Hause sind. Deren Winterruhe sollte man auf keinen Fall stören, da das vorzeitige Aufwachen für die Tiere lebensgefährlich sein kann. Darauf weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Naturschutzbehörde hin.

Im nördlichen Rheinland-Pfalz, dem Zuständigkeitsgebiet der SGD Nord, sind 21 der in Deutschland vorkommenden 25 Arten zu finden – darunter die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr, der Kleine Abendsegler und die Wasserfledermaus. Die Bestände sind im Allgemeinen rückläufig, da zum Beispiel durch die Abdichtung von Dachböden oder Kirchtürmen sowie die Rodung von Altholzbeständen immer mehr Quartiere der Tiere verloren gehen.

Zum Winterschlaf, der in der Regel von November bis März dauert, ziehen sich Fledermäuse auch in Keller, Tunnel oder Baumhöhlen zurück. Die meisten Tiere ruhen aber in Höhlen, Grotten oder alten Stollen. Große Winterquartiere im nördlichen Rheinland-Pfalz sind zum Beispiel im Bereich des Mayener Grubenfeldes und in Niedermendig zu finden.

Doch warum ist es so gefährlich, die Tiere im Winterschlaf zu stören? Fledermäuse fahren ihren Stoffwechsel während des Winterschlafs auf ein Minimum herunter, um Energie zu sparen. Werden sie frühzeitig geweckt, fahren sie ihren Stoffwechsel wieder hoch und verbrauchen dadurch eine Menge Energie zum Aufwärmen. Da sie aber in der kalten Jahreszeit keine Nahrung finden, besteht die Gefahr, dass sie verhungern, da ihre Reserven nicht ausreichen. „Man sollte es daher unbedingt vermeiden, potenzielle Winterquartiere während des Winterhalbjahres zu betreten. Besonders störend ist das Anleuchten der Tiere, beispielsweise mit Taschenlampen, lautes Reden oder das Abspielen lauter Musik und natürlich das Anfassen schlafender Tiere“, sagt Wolfgang Treis, der Präsident der SGD Nord.

Die Obere Naturschutzbehörde bemüht sich – auch in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden wie dem NABU – schon lange um das Wohl dieser Tiere. Auf diese Weise werden etwa Hauseigentümer, die Quartiere auf dem Dachboden haben, bei der fledermausgerechten Sanierung unterstützt. Auch wird stets sichergestellt, dass es durch winterliche Baumaßnahmen im Bereich potenzieller Quartiere zu keinen Störungen der Tiere kommt. Unter besonderem Schutz stehen die angesprochenen Winterquartiere im Mayener Grubenfeld und in Niedermendig.

Hierbei handelt es sich um eines der europaweit bedeutendsten Winterquartiere für Fledermäuse. In den dort gegrabenen, weitläufigen Basaltstollen überwintern jedes Jahr Zehntausende dieser Tiere. Um den Tieren diese Möglichkeit des Überwinterns zu sichern, hat die SGD Nord die Höhleneingänge zum Schutz vor unbefugten Besuchern mit Toren und Zäunen gesichert. Leider werden installierte Sicherungsmaßnahmen im Kreis Mayen-Koblenz immer wieder beschädigt, sodass davon auszugehen ist, dass solche Betretungsverbote mitunter missachtet werden und somit das Wohl der Tiere gefährdet wird.

Schutzbedürftig sind Fledermäuse aber natürlich nicht nur im Winter. Auch im Rest des Jahres trägt die SGD Nord dem besonderen Schutz der Tiere Rechnung. So zählen diese im Großteil der ausgewiesen FFH-Gebiete (FFH steht für Flora-Fauna-Habitat) zu den Zielarten, es wird also darauf geachtet, dass die dort für die Tiere zu findenden Lebensbedingungen erhalten bleiben oder verbessert werden. Außerhalb dieser Gebiete überprüft die SGD Nord zudem, ob Fledermäuse im Fall von Baumaßnahmen und Baumfällungen betroffen sind.

Darüber hinaus kann jeder auch selbst einen Beitrag zum Schutz der Fledermäuse leisten, etwa:

– indem man Fledermauskästen aufhängt,

– indem man einen naturnahen Garten anlegt, der Insekten fördert und den Fledermäusen somit eine Nahrungsquelle bieten,

– indem man Dachböden mit Quartieren fledermausgerecht ausbaut,

– indem man Winterquartiere meidet,

– indem man nächtliche Lichtverschmutzung vermeidet und

– indem man kein Feuer in der Nähe von Fledermausquartieren macht, da Ruß die Tiere dauerhaft vergrämen kann.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sgdnord.rlp.de.

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