Heute Gerichtsentscheidung: Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe?

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Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht vor dem Porträt ihres Mannes. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild

KARLSRUHE. Als Memoirenschreiber genoss Heribert Schwan das Vertrauen von Helmut Kohl. Doch dann brachte er eigenmächtig Details aus persönlichen Gesprächen als Buch heraus. Der Altkanzler sollte als Entschädigung eine Million Euro bekommen. Geht das Geld jetzt an seine Witwe?

Kurz vor seinem Tod 2017 bekam Altkanzler Helmut Kohl eine Millionen-Entschädigung zugesprochen – hat seine Witwe darauf noch Anspruch? Das entscheidet am heutigen Montag (11.00 Uhr) in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Streit um das Geld ist Teil einer ganzen Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter mit dessen früherem Ghostwriter Heribert Schwan führt.

Der Journalist und Historiker hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und dafür mit dem langjährigen CDU-Kanzler Hunderte Stunden zu Gesprächen zusammengesessen. Aber vor dem vierten und letzten Band zerstritten sich die beiden Männer. Schwan brachte 2014 eigenmächtig das Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» auf den Markt. Es wurde auch deshalb zum Bestseller, weil es teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten enthielt – die dieser niemals zur Veröffentlichung freigegeben hatte.

Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht dem 87-Jährigen 2017 eine Million Euro zugesprochen – die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Das Urteil wurde vor Kohls Tod nur wenige Wochen später aber nicht mehr rechtskräftig.

Im Raum steht sogar die Forderung nach mindestens fünf Millionen Euro. In der Berufungsinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln 2018 allerdings entschieden, dass der Anspruch nicht vererbbar ist. Es wird erwartet, dass die BGH-Richter sich dem anschließen – zumindest hatte sich das in der Verhandlung im Oktober so abgezeichnet.

Die obersten Zivilrichterinnen und -richter entscheiden auch über die Revisionen in einem zweiten Verfahren, das 116 Textpassagen betrifft. Hier geht es um die Frage, ob sie wörtlich oder sinngemäß verbreitet werden dürfen. Schwan ist das bereits rechtskräftig verboten. Gestritten wird noch darum, was der Verlag darf. Derzeit ist das Buch nur noch als E-Book auf dem Markt – mit etlichen Auslassungen.

Co-Autor Tilman Jens ist zwischenzeitlich gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben unterbrochen. Am BGH geht es deshalb nur um die Geldforderung gegen Schwan und den Verlag. (Az. VI ZR 248/18 u.a.) (dpa)

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