Todesdrohungen wegen Rundfunkbeiträgen: Trierer Gericht verurteilt „Reichsbürger“

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Das Amtsgericht Trier hat heute einen Angeklagten wegen Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monate verurteilt.

Dem Angeklagten, der sich in einer Email selbst als „Staatsangehöriger des Deutschen Reichs“ bezeichnet hatte, wurde in der Anklage vorgeworfen in Emails an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Mitarbeiter massiv beleidigt und mit dem Tode bedroht zu haben. Außerdem hatte er bei einem gegen ihn gerichteten Zwangsvollstreckungsverfahren den zuständigen Gerichtsvollzieher bedroht und beleidigt.

In der Anklageschrift hieß es:

In dieser Email aus dem Mai 2020 an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio soll er zudem unter anderem folgende Äußerungen in Bezug auf dessen Mitarbeiter getätigt haben:

„beschissene Landesverräter, Hobbyverbrecher, menschlicher Dreck, Drecksverein, Hochverräterbande, Abschaum, Vollfotzen“ und „sittenwidrige Gauner“.

Weiterhin soll er gedroht haben, die Mitarbeiter aufzuhängen. Wörtlich soll er geschrieben haben: „Sie unterschreiben den Wisch gemäß der für sie rechtsverbindlichen Statuten mit Vor- und Familiennamen, damit ich Sie in Berlin aufsuchen und Ihnen die Haut abziehen und Sie an Ihrem Hochverrätergebäude aufhängen kann […]“ und: „Die Masse an Menschen, die diese Zwangszahlungen verweigern, bilden die Opposition, die Ihre korrupten Ärsche schon bald an den Galgen bringen wird… Ich werde lachend um Ihre Leichen tanzen, denn ohne sittenwidrige Gauner wäre diese Welt wahrlich ein Stück besser“.

2) Außerdem soll der Angeklagte in einem gegen ihn gerichteten Zwangsvollstreckungsverfahren im Juni 2020 per WhatsApp ähnliche Drohungen gegenüber dem zuständigen Gerichtsvollzieher geäußert haben. Wörtlich hätten sie wie folgt gelautet: „Hallo, sie elendiger Betrüger! […] Ich werde mein Eigentum notfalls mit meinem Leben verteidigen. Notwehr und Selbsthilfe. Für Verbrecher wie Sie keine Gnade […] beten Sie zu Ihrem Gott, dass Sie mir niemals in der Stadt über den Weg laufen. Auf Hochverrat steht die Todesstrafe! […] Verpissen Sie sich zum Teufel, wo Sie herkommen!“

Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung die ihm von der Anklage zur Last gelegten Taten eingeräumt und sich einsichtig gezeigt.

Als Einzelstrafen wurden für jeden der beiden Fälle Freiheitsstrafen von je vier Monaten verhängt. Aus diesen beiden Strafen wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, gebildet.

Dabei ist eine frühere Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Beleidigung in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr einbezogen worden. Die damaligen Einzelstrafen lagen zwischen 3 und 7 Monaten.

 

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