Marihuana-Gärtner: Viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Drogenhandel

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Symbolbild. Foto: dpa-Archiv

MAINZ/OFFENBACH. Zu viereinhalb Jahren Haft wegen vierfacher Beihilfe zum Drogenhandel hat das Mainzer Landgericht am Donnerstag einen 57 Jahre alten Mann aus Offenbach verurteilt.

Der Mann soll zwischen 2013 und 2019 auf seinen Namen Häuser in Hessen und Rheinland-Pfalz angemietet haben, in denen später Marihuanaplantagen betrieben wurden. Das Urteil gegen den Offenbacher ist noch nicht rechtskräftig. Acht Mittäter der Bande, die teils aus Mainz kamen, waren bereits im vergangenen Jahr zu Haftstrafen zwischen 13 Monaten auf Bewährung bis zu sieben Jahren verurteilt worden. Sein Verteidiger hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert, der Staatsanwalt sechseinhalb Jahre Haft.

Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Angeklagte der Kopf der Bande war. Von diesem Vorwurf sah die Anklage nach mehrmonatiger Beweisaufnahme jetzt allerdings ab. Auch ging sie nicht mehr davon aus, dass der aus der U-Haft vorgeführte 57-Jährige für drei zur Marihuana-Aufzucht genutzte Häuser zuständig war. Er habe nur bei einem Haus im hessischen Heringen regelmäßig auch die teils aus Holland rekrutierten Angestellten bei der Pflege und Ernte der Marihuanapflanzen kontrolliert und delegiert.

Aufgeflogen waren die Marihuana-Gärtner, nachdem ein Dealer aus Mainz, der mit für den Abverkauf der Ernte sorgte, der Polizei im Spätsommer 2019 ins Netz gegangen war. Er nannte Namen von Hintermännern, unter anderem auch den des jetzt Verurteilten. In den drei Häusern stellten Ermittler insgesamt rund 20 Kilo Marihuana sowie 2000 Stecklinge und 3900 Pflanzen sicher.

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