Rheinland-Pfalz passt Corona-Regeln an Bundes-Notbremse an

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Foto: dpa

MAINZ. Bundesrecht bricht Landesrecht: Rheinland-Pfalz hat seine Pandemie-Regeln an die neue Bundes-Notbremse angepasst.

Die am Freitag im Ministerrat beratene 19. Corona-Verordnung des Landes soll am Samstag in Kraft treten. Das teilte die Staatskanzlei in Mainz am Freitag mit.

Mit dem erweiterten bundesweiten Infektionsschutzgesetz sollen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt in Deutschland einheitliche Regeln gelten, wenn an drei Tagen die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche über 100 steigt.

Die dann greifenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen etwa gelten in Rheinland-Pfalz künftig statt ab 21.00 Uhr erst ab 22.00 Uhr. Bis 5.00 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen – außer mit triftigen Gründen. Bewegung an frischer Luft bleibt bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

Die meisten Fachgeschäfte dürfen nur noch für Kunden mit einem höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test und einem gebuchten Termin öffnen. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist laut Staatskanzlei Einkaufen mit Terminen möglich, bei einem Wert von unter 50 an fünf Folgetagen ist eine Terminvereinbarung unnötig.

Gaststätten in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 müssen geschlossen bleiben, bei einem niedrigeren Wert ist die Öffnung von Außengastronomie möglich. Eine Inzidenz von mehr als 100 erlaubt auch nur noch kontaktlosen Individualsport maximal zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Für Kinder bis 14 Jahren bleibt Sport in Gruppen weiter möglich.

Zudem schreibt die neue Corona-Verordnung des Landes ab einer Inzidenz von 100 eine Maskenpflicht in privaten Autos vor, wenn darin Menschen mehrerer Hausstände sitzen. Ausgenommen ist der Fahrer.

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