++ Aktuell: Corona-Zahlen Stadt Trier und Landkreis – Inzidenzen in Stadt und Kreis jetzt über 100 ++

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Foto: dpa

TRIER. Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 28 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet –  16 aus dem Landkreis und 12 aus der Stadt Trier.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Landes­untersuchungsamtes in der Stadt Trier bei 114,8 und somit den zweiten Tag über dem Wert von 100 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. Auch der Landkreis überschreitet mit einer Inzidenz von 104,4 den Schwellenwert von 100. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)

Anteil der britischen Virusmutation an Neuinfektionen bei über 40 Prozent

Bisher wurden dem Gesundheitsamt 797 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 716 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. (ein Plus von 39) und unverändert 41 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 40 Fälle müssen noch genauer differenziert werden. Der Anteil der britischen Virusmutation an den Neuinfektionen der letzten 7 Tage liegt inzwischen bei rund 46 Prozent im Landkreis und rund 42 Prozent in der Stadt Trier.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 648 – 17 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 395 im Landkreis und 253 in der Stadt Trier. 16 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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