Corona-Partys, Kontrollen, „Wild-Camper“ – Die Osterbilanz des Polizeipräsidiums Trier

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Polizisten kontrollieren die Einhaltung der Corona-Regeln
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Trier stellten am Osterwochenende einige Verstöße gegen die geltenden Corona-Bestimmungen fest. Die weitaus meisten Menschen hielten sich jedoch an die Regeln.

Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei und teilweise gemeinsam mit den originär zuständigen Ordnungsämtern, waren die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Trier am vergangenen Osterwochenende verstärkt in den Innenstädten und an den bekannten Ausflugszielen unterwegs.

„Zwar hielten sich die allermeisten Menschen an die geltenden Corona-Beschränkungen, hielten die Abstände ein und trugen die vorgeschriebenen Masken“, sagt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier, Karl-Peter Jochem, „leider hat es aber auch unrühmliche Ausnahmen gegeben.“ So unterstützte die Polizeiinspektion Saarburg am Karfreitag das Ordnungsamt bei der Auflösung einer größeren Ansammlung von Personen an einem Ausflugsziel an der Saar, wo unter anderem alkoholische Getränke verkauft und konsumiert wurden. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung stellten die Beamten Personalien fest und erstatteten mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Am Karfreitag hatten die Beamten bereits eine „Corona-Party“ in einem Gebäude der ehemaligen Air-Station am Schwarzen Mann bei Gondenbrett aufgelöst und zahlreiche Anzeigen erstattet.

Im Bereich der Polizeiinspektion Zell stellten die Einsatzkräfte während des gesamten Osterwochenendes eine Vielzahl von Wohnmobilen fest, die aufgrund der geschlossenen Campingplätze an der Mosel „wild“ in und am Rande der Ortschaften parkten. Ruhig war es hingegen an der Geierlay-Hängeseilbrücke. Dieses Ausflugsziel war im Vorfeld der Osterfeiertage von der zuständigen Behörde geschlossen worden. Insgesamt registrierten die polizeilichen Einsatzkräfte zwischen Karfreitag und Ostermontag 121 Ordnungswidrigkeiten, meist wegen unzulässiger Personenansammlungen oder Nichteinhaltens des Mindestabstandes.

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