Mertesdorf: Notlage vorgetäuscht – Spendensammler zocken Bürger ab

0
Blaulicht auf Polizeiwagen
Foto: Daniel Karmann/dpa

MERTESDORF – Die Polizeiinspektion Schweich ermittelt aktuell gegen zwei Männer, die im Verdacht stehen, gemeinschaftlichen Betrug begangen zu haben.

Am Freitagmittag meldeten sich mehrere besorgte Bürger aus der Gemeinde Mertesdorf bei den Dienststellen. Sie berichteten von zwei auffälligen Personen. Diese suchten gezielt Wohnanhäufungen auf, klingelten an den Haustüren und sprachen zudem gezielt Passanten im öffentlichen Raum an, um um Geld zu bitten.

Ermittlungsbehörden hegen dringenden Betrugsverdacht

Die beiden Tatverdächtigen schilderten den Betroffenen eine dringliche persönliche Notlage und baten auf dieser Grundlage um eine finanzielle Spende. Mehrere Bürger schenkten den Angaben Glauben und händigten den Männern kleinere Bargeldbeträge aus. Aufgrund der schnellen und detaillierten Informationen aus der Mertesdorfer Bevölkerung konnten alarmierte Polizeikräfte die Personen jedoch zeitnah im Ortsbereich lokalisieren und einer Personenkontrolle unterziehen. Bei der Überprüfung der Angaben erhärtete sich der Verdacht, dass die Notsituation lediglich vorgetäuscht war, um unberechtigt an Bargeld zu gelangen.

Polizei bittet geschädigte Bürger um Kontaktaufnahme

Die Beamten nahmen die Ermittlungen wegen Betruges auf und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren gegen die beiden Männer ein. Da davon auszugehen ist, dass noch weitere Personen Geld an die Beschuldigten übergeben haben, ist die Polizei auf Zeugenaussagen angewiesen. Bürger, die ebenfalls im Bereich Mertesdorf von den Männern angesprochen wurden oder Bargeld übergeben haben, werden gebeten, sich telefonisch mit der Polizeiinspektion Schweich in Verbindung zu setzen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.