Wie der WDR berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster heute der Klage einer Filiale der Elektronik-Kette „Media-Markt“ stattgegeben und alle Beschränkungen für den Einzelhandel in NRW aufgehoben.
Ab sofort gelte demnach keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr und die Pflicht für eine Terminbuchung entfalle, teilten die Richter mit. Die Bevorzugung bestimmter Anbieter, zum Beispiel Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass das Land auch kurzfristig eine Neuregelung treffen kann, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält. Ebenfalls könnten die Öffnungen ohne Beschränkungen nur von kurzer Dauer sein – wenn sich Bund und Länder heute auf eine Rücknahme von Lockerungen einigen.