Bundespolizei stellt bei Stichprobenkontrollen kaum Verstöße gegen Testpflicht fest

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Beamte der Bundespolizei kontrollieren ein französisches Fahrzeug, das von Petite-Rosselle in der Region Moselle in Frankreich nach Grossrosseln im Saarland fahren will. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild

KOBLENZ. Die Bundespolizei hat bei Stichprobenkontrollen von Einreisenden aus der französischen Grenzregion Moselle im Saarland und in Rheinland-Pfalz bislang wenige Verstöße gegen die verschärfte Testpflicht registriert.

Seit dem 2. März seien im Saarland lediglich gut 20 Personen an Testzentren verwiesen worden, weil sie keinen negativen, maximal zwei Tage alten Corona-Test nachweisen konnten, sagte ein Sprecher der Bundespolizei in Koblenz. In Rheinland-Pfalz habe es bei Kontrollen im Grenzgebiet keine Verstöße gegen diese Testpflicht gegeben.

Seit dem 2. März seien im Saarland rund 1300 Personenkontrollen gezählt worden, sagte der Sprecher weiter. In Rheinland-Pfalz seien um die 300 Personen an der Grenze zu Moselle kontrolliert worden. Das Département Moselle gilt seit Anfang März laut Robert Koch-Institut als Virusvariantengebiet. Damit einher geht eine verschärfte Testpflicht bei der Einreise.

Nach den Tests werde im Zuge der Schleierfahndung gefragt, die wie zuvor stattfinde, sagte der Sprecher. Im Fokus der Kontrollen stünden unerlaubte Einreisen und grenzüberschreitende Kriminalität – im Zuge dessen werde aber auch die Einhaltung der Corona-Regeln überprüft. Grenzkontrollen auf der Grenzlinie gebe es keine.

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