Glücksspielgesetz in Rheinland-Pfalz: Keine Entscheidung vor der Wahl

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Spiehalle
Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Der Landtag wird nun doch nicht vor der Landtagswahl am 14. März über den Entwurf der Ampelfraktionen zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes abstimmen.

Der Innenausschuss habe die Entscheidung über den Gesetzentwurf am Mittwoch vertagt, teilten SPD, FDP und Grüne nach der Sitzung mit. Ursprünglich sollte der Landtag am Donnerstag und Freitag nächster Woche in seinen letzten Plenarsitzungen dieser Legislaturperiode darüber entscheiden.

Bei den Beratungen habe sich gezeigt, dass weitere rechtliche Aspekte geprüft werden müssten, sagte der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner. Die Vorbeugung von Glücksspielsucht und die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein verantwortungsvolles Glücksspiel durch die Branche bleibe weiter das Ziel. Die SPD werde in der Ampelkoalition die offenen Fragen weiter erörtern und nach einem zufriedenstellenden Ergebnis für alle Beteiligten suchen.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Monika Becker, erklärte, ihre Fraktion stehe den vorgesehenen Mindestabständen von 500 Metern zwischen den Glücksspielbetrieben skeptisch gegenüber, da dies zu einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen führen würde. Es solle nun geprüft werden, ob eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bei den Mindestabständen rechtlich möglich sei. Zudem soll die Entwicklungen des Glücksspielmarkts mit Blick auf die Legalisierung von Online-Angeboten bewertet werden.

Die Innenexpertin der Grünen, Pia Schellhammer, sagte, die Politik dürfe Kinder, Jugendliche, Suchtgefährdete und -kranke nicht aus den Augen verlieren, auch wenn die Glücksspiellobby vehement ihre Interessen verfolge. Die Suchtprävention spiele für die Grünen weiter eine wichtige Rolle, die Nähe und Verfügbarkeit von Spielhallen im Alltag sei daher problematisch.

Die Novellierung ist notwendig, da der neue Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft tritt und die darin vereinbarten Grundsätze in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Der Entwurf sah vor, dass Übergangsregelungen im bisherigen Landesglücksspielgesetz für viele Betriebe am 30. Juni 2021 auslaufen sollten. So sollte dann ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen und Einrichtungen eingehalten werden, «die überwiegend von Minderjährigen besucht werden». Auch Spielhallen selbst sollten künftig mindestens einen halben Kilometer voneinander entfernt sein. In Gewerbegebieten sollte der Mindestabsatz laut Gesetzesvorlage etwas geringer sein.

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