FRANKENTHAL. Wegen einer Verletzung bei einem Amateurfußballspiel hat der Gefoulte nur in Ausnahmen einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen seinen Gegenspieler.
Das teilte am Mittwoch das Landgericht Frankenthal mit. Im vorliegenden Fall war ein Spieler 2018 während einer Partie in Ludwigshafen im Zweikampf gestürzt und hatte eine schwerwiegende Außenbandverletzung erlitten. Nach seiner Darstellung war er grob gefoult worden, er forderte unter anderem 5000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht lehnte dies ab. Die Haftung eines Sportlers komme nur in Betracht, wenn er schuldhaft und grob unsportlich gegen die Regeln verstoße – ein Verstoß aus Spieleifer, Unüberlegtheit oder technischem Versagen reiche nicht aus, hieß es (Az.: 5 O 57/19). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.