Angeblich zum „Hostel“ umgewidmetes Bordell muss geschlossen bleiben

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Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Ein angeblich zur Zimmervermittlung umgewidmetes Bordell in Speyer muss coronabedingt geschlossen bleiben – die Betreiberinnen sind schon zum zweiten Mal vor Gericht gescheitert.

Nach dem landesweiten Verbot von Bordellöffnungen wegen der Pandemie vermieteten die beiden Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ihre Räume als Zimmer eines „Schweden-Hostels“ stundenweise an Dritte, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz am Dienstag mitteilte. Dortige „Prostitutionsleistungen“ seien ihnen nicht bekannt, argumentierten die Betreiberinnen (Az.: 6 B 11589/20.OVG).

Die Stadt Speyer war allerdings „nach Würdigung der Verhältnisse vor Ort“ der Ansicht, dass dieses „Schweden-Hostel“ sehr wohl weiterhin als Bordell diente, und verbot eine derartige Nutzung der Zimmer. Die Betreiberinnen scheiterten mit ihrem Eilantrag dagegen vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße – und gegen dessen negative Entscheidung nun auch mit ihrer Beschwerde beim OVG.

Die Koblenzer Richter gingen ebenfalls nicht von Übernachtungen, sondern von sexuellen Dienstleistungen als Schwerpunkte aus. Über eine Verlinkung auf einer Website sei weiter der Kontakt zu Prostituierten ermöglicht worden. Sämtliche Anfragen hätten sich auf die Online-Anzeige „Stundenzimmer für Dein Rendezvous“ bezogen. In dem Gebäude hätten sich zudem Prostituierte in Ruheräumen für eine Tagesmiete von jeweils zehn Euro aufgehalten. Der Beschluss ist rechtskräftig.

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