+++ Corona-Lage in Trier und im Landkreis am Mittwoch: Ein weiterer Todesfall +++

Corona-Zahlen Trier und Landkreis

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Corona Teströhrchen
Symbolbild; Foto:pixabay

TRIER. Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 55 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 21 weniger als Mittwoch vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 37 aus dem Landkreis und 18 aus der Stadt Trier.

Eine ältere Patientin aus dem Landkreis ist im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 45 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 29 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 16 aus der Stadt Trier.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 95,0 und im Landkreis bei 180,1 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 606 – 13 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 426 im Landkreis und 180 in der Stadt Trier. 44 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 27 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier, 12 im Kreiskrankenhaus Saarburg und 5 in anderen Krankenhäusern.

Appell: Sorgsamkeit bei Familienbesuchen an den Weihnachtstagen

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, bei Familienbesuchen an den kommenden Festtagen auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten. Gerade beim Besuch älterer Familienmitglieder sollte darauf geachtet werden, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen sind die dort gültigen Hygieneregeln strikt einzuhalten.

Gerade mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage sollte man nicht nur den eigenen Infektionsschutz, sondern auch den älterer und somit gefährdeter Personen im Blick haben. Daher empfiehlt es sich, vor Verwandtschaftsbesuchen die Zahl eigener Kontakte weitgehend zu reduzieren. Schnelltests sind in diesem Zusammenhang nur eine Momentaufnahme, die nicht mit einer absoluten Sicherheit verwechselt werden sollten. Eine Garantie, niemand anderen anzustecken, bieten sie nicht, kann doch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus unmittelbar nach einer Testung erfolgen. Ein negativer Schnelltest darf kein Grund sein, die Abstands- und Hygieneregeln zu vernachlässigen.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

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