Schwerer sexueller Kindesmissbrauch: Verurteilter Psychologe legt Revision ein

0
Kindesmissbrauch
Foto: dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Ein wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilter Psychologe hat gegen seine Verurteilung zu vier Jahren und drei Monaten Haft Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe werde den Richterspruch nun auf Rechtsfehler überprüfen, teilte eine Sprecherin des Landesgerichts Saarbrücken am Freitag mit.

Der 74-Jährige, der am 11. Dezember verurteilt worden war, hatte sich demnach bei einer Langzeit-Therapie zwischen 2004 und 2006 an einem anfangs sieben Jahre alten Jungen sexuell vergangen. Angeklagt worden waren ursprünglich zehn Fälle. In dem Urteil war dem Mann zudem für fünf Jahre verboten worden, als psychologischer Psychotherapeut mit männlichen Personen unter 14 Jahren tätig zu sein.

Das Landgericht hatte den Psychologen bereits 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall zurück an das Gericht in Saarbrücken. Dort wurde seit Mitte September erneut verhandelt.

Vorheriger ArtikelLaptops, Rechnern und Tablets: Land und Kommunen regeln IT-Infrastruktur in Schulen neu
Nächster Artikel+++ Corona-Zahlen aus Trier und dem Landkreis aktuell (18.12.): Zwei weitere Todesfälle +++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.