SAARBRÜCKEN. Ein wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilter Psychologe hat gegen seine Verurteilung zu vier Jahren und drei Monaten Haft Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe werde den Richterspruch nun auf Rechtsfehler überprüfen, teilte eine Sprecherin des Landesgerichts Saarbrücken am Freitag mit.
Der 74-Jährige, der am 11. Dezember verurteilt worden war, hatte sich demnach bei einer Langzeit-Therapie zwischen 2004 und 2006 an einem anfangs sieben Jahre alten Jungen sexuell vergangen. Angeklagt worden waren ursprünglich zehn Fälle. In dem Urteil war dem Mann zudem für fünf Jahre verboten worden, als psychologischer Psychotherapeut mit männlichen Personen unter 14 Jahren tätig zu sein.
Das Landgericht hatte den Psychologen bereits 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall zurück an das Gericht in Saarbrücken. Dort wurde seit Mitte September erneut verhandelt.