++ Aktuell: Kommunaler Finanzausgleich verfassungswidrig – Gemeinden erhalten zu wenig Geld ++

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Rheinland-Pfalz zahlt Gemeinden zu wenig Geld etwa für Straßen, Schulen und Schwimmbäder – der kommunale Finanzausgleich verstößt gegen die Landesverfassung. Das Land muss ihn spätestens bis zum 1. Januar 2023 neu regeln. Das geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz vom Mittwoch hervor.

Das höchste Gericht des Landes erinnerte an die von ihm bereits 2012 angemahnte Entlastung der stark verschuldeten Kommunen. Die Wirkungen des von der Verfassung geforderten Finanzausgleichs könnten sich demnach «flächendeckend nur entfalten, wenn die mit Kassenkrediten belasteten Kommunen in die Lage versetzt würden, diese abzubauen und so dauerhaft zu einem materiellen Haushaltsausgleich zu finden». Ohne mehr Geld für die Gemeinden erscheine dies «nach wie vor ausgeschlossen».

Geklagt hatten Pirmasens, eine der am meisten verschuldeten Städte in Deutschland, und der Landkreis Kaiserslautern – nach eigenen Angaben auch stellvertretend für andere verschuldete Gemeinden. Am 11. November hatte der VGH in Koblenz vier Stunden lang über den Streit ums Geld verhandelt.

Heftige Kritik an der Landesregierung übten nach Urteilsverkündung auch die Freien Wähler. Stephan Wefelscheid,Landesvorsitzender: „Die Entscheidung des VGH ist das Todesurteil für die von der SPD gesteuerte Unterfinanzierung von Kreisen und Gemeinden. Jetzt reicht es nicht mehr, dass sich die Finanzministerin erklärt. Malu Dreyer hat jetzt eine Regierungserklärung abzugeben, wie sie sich den zukünftigen Finanzausgleich genau vorstellt. Wir wollen hier eine Aussage auf Heller und Pfennig!“

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