Statistik: Kaum noch Selbstanzeigen zu Steuerhinterziehung im Ausland

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Foto: dpa-Archiv

Die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz haben im ersten Halbjahr nur noch sechs Selbstanzeigen zu ausländischen Kapitalanlagen erhalten.

Aufgrund dieses Rückgangs werde auf die Fortführung der Statistik über die Abschlagszahlungen verzichtet, teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums mit. Insgesamt – also auch mit Steuerhinterziehungen ohne Transfers ins Ausland – gingen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 337 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ein.

Im entsprechenden Vorjahreszeitraum gab es insgesamt 303 Selbstanzeigen, darunter 11 mit ausländischen Kapitalvermögen. Im gesamten Jahr 2019 beliefen sich die Abschlagszahlungen, die durch Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischem Kapitalvermögen ausgelöst wurden, auf 2,5 Millionen Euro.

Im Rekordjahr 2014 gingen bei den Finanzämtern in Rheinland-Pfalz 2891 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ein. Ursache für den Rückgang sei «vermutlich eine Bündelung vieler Faktoren», sagte die Sprecherin des Ministeriums. 2015 wurden die Bestimmungen für strafbefreiende Selbstanzeigen verschärft. Seitdem ist eine Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige nur noch dann straffrei, wenn es um weniger als 25 000 Euro an Steuern geht. Bei höheren Summen bleibt der Steuersünder nur dann von einem Verfahren verschont, wenn noch ein Zuschlag von mindestens zehn Prozent gezahlt wird. «Daneben spielt sicherlich auch die Einführung des zwischenstaatlichen, automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten eine Rolle», erklärte die Sprecherin.

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